Selbständige und Unternehmer

In einem kon­zern­in­ter­nen Cash-Pool ist aus­nahms­wei­se unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Ver­rech­nung von Schuld­zin­sen vor der gewer­be­steu­er­li­chen Hin­zu­rech­nung mög­lich.
Liegt der Wert eines Rech­nungs­ab­gren­zungs­pos­tens unter­halb der GWG-Gren­ze, kann auf eine akti­ve oder pas­si­ve Rech­nungs­ab­gren­zung ver­zich­tet wer­den.
Ein Dienst­wa­gen für den als Mini­job­ber ange­stell­ten Ehe­gat­ten hält dem Fremd­ver­gleich nicht stand und wird daher vom Finanz­amt nicht aner­kannt.
Die Finanz­ver­wal­tung rudert zurück und will bei deut­schen Unter­neh­men kei­ne Quel­len­steu­er mehr auf Online­wer­bung über aus­län­di­sche Anbie­ter ein­for­dern.
Für die 1 %-Rege­lung ist immer der Preis anzu­set­zen, zu dem das Fahr­zeug Pri­vat­kun­den ange­bo­ten wird, auch wenn der Her­stel­ler bestimm­ten Bran­chen Son­der­kon­di­tio­nen gewährt.
Nur in Aus­nah­me­fäl­len erfüllt die Mie­te für einen Mes­se­stand die Vor­aus­set­zun­gen für die gewer­be­steu­er­li­che Hin­zu­rech­nung.
Der Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter hat ange­kün­digt, die der­zeit bis 2021 befris­te­te För­de­rung für Elek­tro-Dienst­wa­gen deut­lich ver­län­gern zu wol­len.
Die bilanz­steu­er­li­che Behand­lung von Min­der- oder Mehr­rück­nah­men von Pfand­gut rich­tet sich künf­tig allein nach den Grund­sät­zen, die der Bun­des­fi­nanz­hof auf­ge­stellt hat.
Die Finanz­ver­wal­tung hat Details zur Zuord­nung regel­mä­ßig wie­der­keh­ren­der Aus­ga­ben klar­ge­stellt.
Mit zusätz­li­chen Rege­lun­gen für Limi­ted-Gesell­schaf­ten und für die Erb­schaft­steu­er ist das Bre­x­it-Steu­er­be­gleit­ge­setz jetzt ver­ab­schie­det wor­den.