Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Neben stren­ge­ren Vor­ga­ben für elek­tro­ni­sche Kas­sen müs­sen sich 2020 vor allem Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer an vie­le Ände­run­gen bei der Steu­er und Sozi­al­ver­si­che­rung gewöh­nen.
Güns­ti­ge­re Bahn­fahr­kar­ten und eine höhe­re Ent­fer­nungs­pau­scha­le für Fern­pend­ler sind die Kern­punk­te der steu­er­li­chen Maß­nah­men zum Kli­ma­pa­ket.
Das inof­fi­zi­el­le Jah­res­steu­er­ge­setz 2019 ist nach dem Bun­des­tag auch vom Bun­des­rat ver­ab­schie­det wor­den.
Die neu­en Eck­wer­te für die Sozi­al­ver­si­che­rung in 2020 ste­hen fest.
Reno­vie­rungs­auf­wen­dun­gen für Räu­me, die mehr als in nur unter­ge­ord­ne­tem Umfang zu Wohn­zwe­cken genutzt wer­den, kön­nen nicht antei­lig den Kos­ten für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer zuge­ord­net wer­den.
Ab 2021 soll der Soli für rund 90 % der Ein­kom­men­steu­er­zah­ler voll­stän­dig und wei­te­re 6,5 % teil­wei­se weg­fal­len.
Ohne Ver­pflich­tung durch den Arbeit­ge­ber, nach der der Dienst­wa­gen in der hei­mi­schen Gara­ge abzu­stel­len ist, kön­nen die antei­li­gen Kos­ten für die Gara­ge auch nicht auf den geld­wer­ten Vor­teil nach der 1 %-Rege­lung ange­rech­net wer­den.
In meh­re­ren Urtei­len hat der Bun­des­fi­nanz­hof das neue Rei­se­kos­ten­recht mit sei­nen teils nega­ti­ven Fol­gen für nicht orts­fest ein­ge­setz­te Arbeit­neh­mer bestä­tigt.
Eine Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung auf­grund des Ver­kaufs einer Immo­bi­lie am Beschäf­ti­gungs­ort nach Been­di­gung einer beruf­lich ver­an­lass­ten dop­pel­ten Haus­halts­füh­rung ist nicht als Wer­bungs­kos­ten abzieh­bar.
Die Gro­ße Koali­ti­on will ab 2021 den Soli­da­ri­täts­zu­schlag abschaf­fen, aller­dings nur bis zu einer bestimm­ten Ein­kom­mens­gren­ze.