Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Die Bun­des­re­gie­rung hat den Regie­rungs­ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2022 ver­ab­schie­det, mit dem auch Tei­le des neu­en Ent­las­tungs­pa­kets im Steu­er­recht umge­setzt wer­den.
Die wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie vor­über­ge­hend ange­ho­be­ne Hin­zu­ver­dienst­gren­ze für Früh­rent­ner soll nun dau­er­haft fal­len.
Die Bun­des­re­gie­rung hat sich auf ein drit­tes Ent­las­tungs­pa­ket im Gesamt­vo­lu­men von rund 65 Mil­li­ar­den Euro fest­ge­legt.
Trotz Aus­lau­fens des Soli­dar­pakts II hält das Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg die Fort­gel­tung des Soli für ver­fas­sungs­kon­form.
Durch die anste­hen­de deut­li­che Ren­ten­stei­ge­rung wer­den erneut vie­le Rent­ner erst­mals eine Steu­er­erklä­rung abge­ben müs­sen.
Im Gegen­satz zu Gold­zer­ti­fi­ka­ten kön­nen ETF-Gold­fonds nicht nach einer Spe­ku­la­ti­ons­frist von einem Jahr steu­er­frei ver­kauft wer­den.
In ihrem Koali­ti­ons­ver­trag hat die Ampel­ko­ali­ti­on vie­le geplan­te Ände­run­gen im Steu­er- und Sozi­al­recht fest­ge­schrie­ben.
Die bis­he­ri­ge Berech­nungs­me­tho­de zur Über­prü­fung einer Dop­pel­be­steue­rung von Alters­ren­ten ist nach Über­zeu­gung des Bun­des­fi­nanz­hofs in vol­lem Umfang gerecht­fer­tigt.
Wenn Kapi­tal­erträ­ge aus Depots bei ver­schie­de­nen Ban­ken mit­ein­an­der ver­rech­net wer­den sol­len, muss bis zum 15. Dezem­ber eine Ver­lust­be­schei­ni­gung bean­tragt wer­den.
Renten­zahlungen aus einem vor 2005 abge­schlos­se­nen Ver­si­che­rungs­ver­trag mit Kapi­tal­wahl­recht unter­lie­gen nicht der Ertrags­an­teils­be­steue­rung.