Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Der Aus­kunfts­an­spruch im Rah­men der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung umfasst nicht die bei der Infor­ma­ti­ons­zen­tra­le für steu­er­li­che Aus­lands­be­zie­hun­gen gespei­cher­ten Daten.
Für Spen­den und ande­re Hilfs­maß­nah­men zuguns­ten der Men­schen aus der Ukrai­ne gibt es umfang­rei­che Erleich­te­run­gen und Ver­ein­fa­chun­gen.
Ver­fah­rens­ver­zö­ge­run­gen durch die Coro­na-Pan­de­mie fal­len nicht in den staat­li­chen Ein­fluss­be­reich und begrün­den des­halb kei­nen Anspruch auf eine Ent­schä­di­gung.
Eine Abfra­ge beim Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern durch das Finanz­amt kann die Zah­lungs­ver­jäh­rungs­frist für For­de­run­gen des Finanz­amts unter­bre­chen.
Für Ver­zin­sungs­zeit­räu­me ab dem 1. Janu­ar 2019 plant das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um eine Absen­kung des Zins­sat­zes für Nach­zah­lungs- und Erstat­tungs­zin­sen auf 1,8 % pro Jahr.
Mit dem Vier­ten Coro­na-Steu­er­hil­fe­ge­setz wer­den vor allem Fris­ten und bereits bestehen­de Steu­er­erleich­te­run­gen in der Coro­na-Kri­se ver­län­gert.
Ein Finanz­ge­richt hat die Aus­set­zung der Voll­zie­hung von Säum­nis­zu­schlä­gen gewährt, weil es ver­fas­sungs­recht­li­che Zwei­fel an der Höhe der Säum­nis­zu­schlä­ge hat.
Der Pro­gres­si­ons­vor­be­halt auf Kurz­ar­bei­ter­geld hat in den Jah­ren 2020 und 2021 dem Staat Steu­er­mehr­ein­nah­men von zusam­men rund 3,5 Mil­li­ar­den Euro beschert.
Auch vor Inkraft­tre­ten des Kas­sen­ge­set­zes gab es kein struk­tu­rel­les Voll­zugs­de­fi­zit bei bar­geld­in­ten­si­ven Betrie­ben.
Auch ohne gro­ßes Jah­res­steu­er­ge­setz im letz­ten Jahr hat sich zum Jah­res­wech­sel wie­der eini­ges geän­dert im Steu­er­recht.