Frist für die Grundsteuererklärung wird bis Januar 2023 verlängert

Die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung um drei Monate bis Ende Januar 2023 zu verlängern.

Kurz vor dem Ende der alten Abga­be­frist für die Fest­stel­lungs­er­klä­rung zur Grund­steu­er haben die Finanz­mi­nis­ter der Län­der ent­schie­den, dass die Abga­be­frist um drei Mona­te ver­län­gert wird. Statt wie geplant zum 31. Okto­ber 2022 müs­sen die Fest­stel­lungs­er­klä­run­gen nun erst bis zum 31. Janu­ar 2023 abge­ge­ben wer­den. Ein Grund für die Ent­schei­dung war, dass auch kurz vor Ende der Abga­be­frist erst 25 bis 30 % der Erklä­run­gen bei den Finanz­äm­tern ein­ge­gan­gen waren, ein ande­rer, dass Bür­ger und Steu­er­be­ra­ter momen­tan mit ande­ren Pro­ble­men rund um die Ener­gie­preis­kri­se und die Coro­na-Wirt­schafts­hil­fen voll aus­ge­las­tet sind. Die Finanz­äm­ter haben unter­des­sen schon die ers­ten Beschei­de zu den bereits ein­ge­gan­ge­nen Erklä­run­gen ver­schickt, aber der Ver­sand aller Beschei­de wird sich bis ins Jahr 2024 hin­zie­hen.