Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Die meis­ten Bun­des­län­der wol­len wei­ter­hin eine Ver­län­ge­rung der Nicht­be­an­stan­dungs­frist für die TSE-Umrüs­tung von Kas­sen bis zum 31. März 2021 gewäh­ren, wenn bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind.
Neben einer Ver­län­ge­rung der Steu­er­be­frei­ung für rei­ne Elek­tro­fahr­zeu­ge sind ins­be­son­de­re höhe­re Steu­er­sät­ze bei der Erst­zu­las­sung von Autos mit Ver­bren­nungs­mo­to­ren ab 2021 vor­ge­se­hen.
Mit einer Ände­rung der Mit­tei­lungs­ver­ord­nung sorgt die Bun­des­re­gie­rung dafür, dass die Finanz­äm­ter über sämt­li­che Zah­lun­gen von staat­li­chen Coro­na-Hil­fen infor­miert wer­den.
Aus der Steu­er­ident­num­mer soll eine uni­ver­sel­le Per­so­nen­kenn­zif­fer für den Daten­aus­tausch zwi­schen allen öffent­li­chen Behör­den wer­den.
Der Bun­des­fi­nanz­hof teilt die Ansicht bestimm­ter Finanz­ge­rich­te, dass die Sofort­hil­fe — und damit auch die anschlie­ßen­de Über­brü­ckungs­hil­fe — unpfänd­bar ist.
Fast alle Bun­des­län­der gewäh­ren eigen­mäch­tig eine wei­te­re Frist­ver­län­ge­rung von sechs Mona­ten für die Umrüs­tung elek­tro­ni­scher Kas­sen mit einer tech­ni­schen Sicher­heits­ein­rich­tung.
Die Sofort­hil­fe ist nicht zur Befrie­di­gung von Alt­an­sprü­chen des Finanz­amts bestimmt, wes­we­gen eine Kon­ten­pfän­dung durch das Finanz­amt aus­zu­set­zen ist.
Die Steu­er­ein­nah­men sin­ken nach der neu­es­ten Schät­zung im lau­fen­den Jahr um rund 100 Mrd. Euro und in den vier fol­gen­den Jah­ren um je rund 50 Mrd. Euro.
Weil Säum­nis­zu­schlä­ge nicht in ers­ter Linie Zins­cha­rak­ter haben, ist deren Höhe trotz Nied­rig­zins­pha­se ver­fas­sungs­kon­form.
Von der Coro­na-Kri­se betrof­fe­ne Betrie­be kön­nen eine Ver­län­ge­rung der Abga­be­frist für die Lohn­steu­er-Anmel­dun­gen von bis zu zwei Mona­ten erhal­ten.