Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Weil Säum­nis­zu­schlä­ge nicht in ers­ter Linie Zins­cha­rak­ter haben, ist deren Höhe trotz Nied­rig­zins­pha­se ver­fas­sungs­kon­form.
Von der Coro­na-Kri­se betrof­fe­ne Betrie­be kön­nen eine Ver­län­ge­rung der Abga­be­frist für die Lohn­steu­er-Anmel­dun­gen von bis zu zwei Mona­ten erhal­ten.
Die nach­träg­li­che Kfz-Steu­er­be­frei­ung für eine spä­ter zuer­kann­te Behin­de­rung kann nicht nur vom Hal­ter selbst bean­tragt wer­den, son­dern auch nach des­sen Tod noch vom Erben.
Ab dem 2. Quar­tal 2020 ver­zich­tet die Finanz­ver­wal­tung in Rhein­land-Pfalz dar­auf, Steu­er­zah­ler an die anste­hen­de Vor­aus­zah­lung der Ein­kom­men- oder Kör­per­schaft­steu­er zu erin­nern.
Spen­dern und gemein­nüt­zi­gen Orga­ni­sa­tio­nen gewährt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um diver­se Erleich­te­run­gen im steu­er­li­chen Gemein­nüt­zig­keits­recht bei Hilfs­maß­nah­men für Betrof­fe­ne der Coro­na-Kri­se.
Die Finanz­äm­ter gewäh­ren in der Coro­na-Kri­se auf Antrag eine nach­träg­li­che Her­ab­set­zung der Vor­aus­zah­lun­gen für 2019, wenn für 2020 ein rück­trags­fä­hi­ger Ver­lust zu erwar­ten ist.
Die Bun­des­län­der stel­len online Antrags­for­mu­la­re für Sofort­hil­fe und Steu­er­stun­dun­gen sowie wei­te­re Infor­ma­tio­nen bereit.
Die Finanz­äm­ter gewäh­ren unkom­pli­ziert Anpas­sun­gen der Steu­er­vor­aus­zah­lun­gen und Stun­dun­gen und ver­zich­ten bei betrof­fe­nen Steu­er­zah­lern auf Säum­nis­zu­schlä­ge.
Die Fest­set­zungs­ver­jäh­rung greift nach Abschluss einer Betriebs­prü­fung auch dann, wenn das Finanz­amt ver­gisst, den Vor­be­halt der Nach­prü­fung auf­zu­he­ben.
Die Finanz­äm­ter begin­nen erst am 16. März mit der Bear­bei­tung von Steu­er­erklä­run­gen für das Jahr 2019.