Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Die Ein­schrän­kung der Nut­zungs­mög­lich­kei­ten eines Fahr­zeugs hat kei­ne Aus­wir­kun­gen auf die Fest­set­zung der Kfz-Steu­er.
Trotz andau­ern­der Kri­tik an der Höhe des Zins­sat­zes für Nach­zah­lungs- und Erstat­tungs­zin­sen und ers­ter Urtei­le, die die Höhe als mög­li­cher­wei­se ver­fas­sungs­wid­rig ein­stu­fen, hat die Bun­des­re­gie­rung kei­ne Plä­ne, an der Höhe des Zins­sat­zes Ände­run­gen vor­zu­neh­men.
Die Län­der haben über den Bun­des­rat meh­re­re Ver­bes­se­run­gen des steu­er­li­chen Gemein­nüt­zig­keits­rechts als Ergän­zung zum Jah­res­steu­er­ge­setz 2019 vor­ge­schla­gen.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat Details zu den neu­en Vor­ga­ben für elek­tro­ni­sche Kas­sen gere­gelt, die ab 2020 gel­ten.
Ab 2020 ist der Ein­satz mani­pu­la­ti­ons­si­che­rer Kas­sen per Gesetz ver­bind­lich vor­ge­schrie­ben. Die Finanz­ver­wal­tung gewährt aber eine Gna­den­frist bis Ende Sep­tem­ber 2020.
Wird ein Steu­er­be­scheid oder ein ande­res amt­li­ches Schrei­ben über einen pri­va­ten Post­dienst­leis­ter ver­sen­det, kann das zu einer Ver­län­ge­rung der Brief­lauf­zei­ten und damit zu einer Aus­nah­me von der Zugangs­fik­ti­on nach drei Tagen füh­ren.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat im Früh­jahr die jähr­li­che Lis­te nicht mehr wei­ter anzu­wen­den­der Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen ver­öf­fent­licht.
Ein Alters­ent­las­tungs­be­trag ist auch dann anzu­set­zen, wenn er einen bereits bestehen­den Ver­lust wei­ter erhö­hen wür­de.
Die Befrei­ung von der Kfz-Steu­er gilt nur für Fahr­zeu­ge, die aus­schließ­lich zum Trans­port kran­ker und nicht ledig­lich geh­be­hin­der­ter Per­so­nen ein­ge­setzt wer­den.
Dass die Ein­kom­men­steu­er­ermä­ßi­gung für gewerb­li­che Ein­künf­te zur Kom­pen­sa­ti­on der Gewer­be­steu­er­be­las­tung nur für die­se Ein­künf­te die Bemes­sungs­grund­la­ge des Solis redu­ziert, ist ver­fas­sungs­kon­form.