Kommissionsbeschluss zur Sanierungsklausel ist nichtig

Der Europäische Gerichtshof hat den Beschluss der EU-Kommission zur Sanierungsklausel nach mehrjährigem Streit als nichtig eingestuft.

Zur Gegen­fi­nan­zie­rung der Unter­neh­men­steu­er­re­form wur­de 2008 der Ver­lust­ab­zug nach dem Ver­kauf von Antei­len an einer Kör­per­schaft ein­ge­schränkt: Die­se Rege­lung wur­de dann 2009 rück­wir­kend um eine Klau­sel ergänzt, die in Sanie­rungs­fäl­len die nega­ti­ven Fol­gen einer Anteils­über­tra­gung aus­schlie­ßen soll­te. Doch die EU-Kom­mis­si­on sah die Sanie­rungs­klau­sel als unzu­läs­si­ge Bei­hil­fe an, wes­halb die Sanie­rungs­klau­sel vom Gesetz­ge­ber sus­pen­diert wur­de. Nach jah­re­lan­gem Streit hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof den Beschluss der EU-Kom­mis­si­on nun für nich­tig erklärt, weil die Sanie­rungs­klau­sel kei­nen selek­ti­ven Cha­rak­ter ent­fal­te und damit kei­ne unzu­läs­si­ge Bei­hil­fe sei. In allen noch offe­nen Fäl­len kann die Klau­sel daher nun rück­wir­kend wie­der in Kraft gesetzt wer­den.