Selbständige und Unternehmer

Das inof­fi­zi­el­le Jah­res­steu­er­ge­setz 2019 ist nach dem Bun­des­tag auch vom Bun­des­rat ver­ab­schie­det wor­den.
Der kom­mer­zia­li­sier­ba­re Teil des Namens­rechts einer Per­son ist ein ein­la­ge­fä­hi­ges Wirt­schafts­gut und damit nicht auto­ma­tisch ein Wirt­schafts­gut, das steu­er­frei aus dem Pri­vat­ver­mö­gen ver­äu­ßert wer­den kann.
Die Finanz­ge­rich­te haben meh­re­re Fra­gen zur erwei­ter­ten Kür­zung bei der Gewer­be­steu­er beant­wor­tet.
Der Euro­päi­sche Gerichts­hof muss ent­schei­den, ob die Gut­ach­ter­tä­tig­keit für den Medi­zi­ni­schen Dienst der Kran­ken­ver­si­che­rung umsatz­steu­er­frei ist oder nicht.
Für gewerb­li­che Ein­künf­te aus einer Betei­li­gung gibt es kei­ne Baga­tell­gren­ze bei der Abfär­be­wir­kung. Aller­dings füh­ren gering­fü­gi­ge gewerb­li­che Betei­li­gungs­ein­künf­te nicht zu einer Gewer­be­steu­er­pflicht.
In nur zwei Mona­ten haben Bun­des­tag und Bun­des­rat das drit­te Paket an Maß­nah­men zum Büro­kra­tie­ab­bau ver­ab­schie­det.
Wenn das Finanz­amt in einem Jahr mehr Kir­chen­steu­er zurück­zahlt als gezahlt wur­de, kann die­ser Erstat­tungs­über­hang nicht mit einem Ver­lust­vor­trag ver­rech­net wer­den.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat Details zu den neu­en Vor­ga­ben für elek­tro­ni­sche Kas­sen gere­gelt, die ab 2020 gel­ten.
Ab 2020 ist der Ein­satz mani­pu­la­ti­ons­si­che­rer Kas­sen per Gesetz ver­bind­lich vor­ge­schrie­ben. Die Finanz­ver­wal­tung gewährt aber eine Gna­den­frist bis Ende Sep­tem­ber 2020.
Ab 2021 soll der Soli für rund 90 % der Ein­kom­men­steu­er­zah­ler voll­stän­dig und wei­te­re 6,5 % teil­wei­se weg­fal­len.