Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Die Anfor­de­rung von Unter­la­gen durch den Betriebs­prü­fer ist eine Prü­fungs­hand­lung, die zu einer Hem­mung der Fest­set­zungs­ver­jäh­rung füh­ren kann.
Die Bun­des­län­der haben sich dar­auf geei­nigt, die Frist zur Abga­be der Grund­steu­er­erklä­rung um drei Mona­te bis Ende Janu­ar 2023 zu ver­län­gern.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die Finanz­äm­ter ange­wie­sen, die ihnen zur Ver­fü­gung ste­hen­den Hand­lungs­spiel­räu­me zuguns­ten der von gestie­ge­nen Ener­gie­kos­ten belas­te­ten Steu­er­zah­ler zu nut­zen.
Eine unan­ge­kün­dig­te Woh­nungs­be­sich­ti­gung durch einen Mit­ar­bei­ter des Finanz­amts ver­letzt den ver­fas­sungs­recht­li­chen beson­de­ren Schutz der Woh­nung und ist daher rechts­wid­rig.
Die Bun­des­re­gie­rung hat den Regie­rungs­ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2022 ver­ab­schie­det, mit dem auch Tei­le des neu­en Ent­las­tungs­pa­kets im Steu­er­recht umge­setzt wer­den.
Der ers­te Ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2022, in dem neben tech­ni­schen Ände­run­gen auch sub­stan­zi­el­le Ände­run­gen des Steu­er­rechts vor­ge­se­hen sind, liegt jetzt vor.
Auch Per­so­nen, die nur vor­über­ge­hend in Deutsch­land leben, erhal­ten eine steu­er­li­che Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer, die Vor­aus­set­zung ist für eine län­ger­fris­ti­ge Tätig­keit oder den Bezug von Kin­der­geld.
Trotz Aus­lau­fens des Soli­dar­pakts II hält das Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg die Fort­gel­tung des Soli für ver­fas­sungs­kon­form.
Die neu­es­te Steu­er­schät­zung pro­gnos­ti­ziert für die nächs­ten fünf Jah­re Steu­er­mehr­ein­nah­men von ins­ge­samt 220 Mrd. Euro.
Geht es in einem Ver­fah­ren des einst­wei­li­gen Rechts­schut­zes nur um einen sehr gerin­gen Streit­wert, besteht kein Rechts­schutz­be­dürf­nis.