Verfassungsgericht verwirft Vorlage zum Solidaritätszuschlag

Die Vorlage eines Finanzgerichts zur Prüfung der Verfassungskonformität des Solidaritätszuschlags hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat eine Vor­la­ge des Finanz­ge­richts Nie­der­sach­sen als unzu­läs­sig ver­wor­fen. In der Vor­la­ge hat­te das Finanz­ge­richt den Soli­da­ri­täts­zu­schlag als ver­fas­sungs­wid­rig ange­grif­fen, des­sen Ver­fas­sungs­wid­rig­keit aller­dings nach Über­zeu­gung des Ver­fas­sungs­ge­richts nicht sorg­fäl­tig genug geprüft. In dem Vor­la­ge­be­schluss ging es um den Soli für das Jahr 2007, und es ist nicht aus­ge­schlos­sen, dass das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt das The­ma “Soli” inzwi­schen für ver­fas­sungs­recht­lich aus­rei­chend abge­han­delt hält, zumin­dest soweit es die Ver­gan­gen­heit betrifft. An der ver­fas­sungs­recht­li­chen Beur­tei­lung des Solis ändert sich also vor­erst nichts.