Verfassungsgericht verwirft Vorlage zum Solidaritätszuschlag
Die Vorlage eines Finanzgerichts zur Prüfung der Verfassungskonformität des Solidaritätszuschlags hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage des Finanzgerichts Niedersachsen als unzulässig verworfen. In der Vorlage hatte das Finanzgericht den Solidaritätszuschlag als verfassungswidrig angegriffen, dessen Verfassungswidrigkeit allerdings nach Überzeugung des Verfassungsgerichts nicht sorgfältig genug geprüft. In dem Vorlagebeschluss ging es um den Soli für das Jahr 2007, und es ist nicht ausgeschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht das Thema “Soli” inzwischen für verfassungsrechtlich ausreichend abgehandelt hält, zumindest soweit es die Vergangenheit betrifft. An der verfassungsrechtlichen Beurteilung des Solis ändert sich also vorerst nichts.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Pläne zur Abschaffung der Steuerklassen III und V noch offen
- Verspätete Pauschalversteuerung kann zu Beitragspflicht führen
- Erfassung von Gutscheinen bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Investitionsabzugsbeträge bei steuerbefreiten Solaranlagen
- Anhebung der Schwellenwerte für die Betriebsgrößenklassen
- Erweiterte Kürzung bei einer Betriebsverpachtung
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Voraussetzungen für Option zum Teileinkünfteverfahren
- Datenaustausch zu Auslandskonten ist verfassungsgemäß
- Entwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV