Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Mit drei Maß­nah­men im Steu­er­recht will die Regie­rungs­ko­ali­ti­on wei­te­re steu­er­li­che Ent­las­tung und Kon­junk­tur­an­rei­ze in der Coro­na-Kri­se schaf­fen.
Für vom Steu­er­be­ra­ter erstell­te Steu­er­erklä­run­gen für 2019 wird die Abga­be­frist um sechs Mona­te ver­län­gert, auch wenn im Han­dels­recht kei­ne kor­re­spon­die­ren­de Ver­län­ge­rung der Offen­le­gungs- oder Hin­ter­le­gungs­frist für Jah­res­ab­schlüs­se erfolgt.
Für die unmit­tel­bar von der Coro­na-Kri­se betrof­fe­nen Steu­er­zah­ler wird die Finanz­ver­wal­tung auch im neu­en Jahr noch Stun­dung, Voll­stre­ckungs­auf­schub und Anpas­sung von Vor­aus­zah­lun­gen gewäh­ren.
Die Bun­des­re­gie­rung will mit den Län­dern noch über eine Ver­län­ge­rung der Steu­er­stun­dungs­re­ge­lun­gen auf­grund der Coro­na-Kri­se über das Jah­res­en­de 2020 hin­aus bera­ten.
Die Herbst-Steu­er­schät­zung bestä­tigt im Wesent­li­chen die Ergeb­nis­se der Früh­jahrs­steu­er­schät­zung, womit sich das Steu­er­auf­kom­men nach dem mas­si­ven Ein­bruch im Früh­jahr nun sta­bi­li­siert hat.
Die meis­ten Bun­des­län­der wol­len wei­ter­hin eine Ver­län­ge­rung der Nicht­be­an­stan­dungs­frist für die TSE-Umrüs­tung von Kas­sen bis zum 31. März 2021 gewäh­ren, wenn bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind.
Neben einer Ver­län­ge­rung der Steu­er­be­frei­ung für rei­ne Elek­tro­fahr­zeu­ge sind ins­be­son­de­re höhe­re Steu­er­sät­ze bei der Erst­zu­las­sung von Autos mit Ver­bren­nungs­mo­to­ren ab 2021 vor­ge­se­hen.
Mit einer Ände­rung der Mit­tei­lungs­ver­ord­nung sorgt die Bun­des­re­gie­rung dafür, dass die Finanz­äm­ter über sämt­li­che Zah­lun­gen von staat­li­chen Coro­na-Hil­fen infor­miert wer­den.
Aus der Steu­er­ident­num­mer soll eine uni­ver­sel­le Per­so­nen­kenn­zif­fer für den Daten­aus­tausch zwi­schen allen öffent­li­chen Behör­den wer­den.
Der Bun­des­fi­nanz­hof teilt die Ansicht bestimm­ter Finanz­ge­rich­te, dass die Sofort­hil­fe — und damit auch die anschlie­ßen­de Über­brü­ckungs­hil­fe — unpfänd­bar ist.