Existenzgründer

Die Bei­trä­ge zur Kran­ken­ver­si­che­rung wer­den ab 2019 wie­der hälf­tig zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer auf­ge­teilt. Außer­dem redu­ziert sich der Min­dest­bei­trag für Selbst­stän­di­ge.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um berei­tet der­zeit eine über­ar­bei­te­te Fas­sung der Buch­füh­rungs­re­geln (GoBD) vor.
Ein direkt an die Gesell­schaf­ter einer GbR gezahl­ter EXIST-Zuschuss ist kei­ne Son­der­be­triebs­ein­nah­me.
Der Euro­päi­sche Gerichts­hof muss dar­über ent­schei­den, wie die Jah­res­um­sät­ze eines Klein­un­ter­neh­mers bei der Dif­fe­renz­be­steue­rung für Gebraucht­wa­ren berech­net wer­den.
Es spricht nichts dage­gen, wenn eine Per­so­nen­ge­sell­schaft einen Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag im Gesamt­hands­ver­mö­gen in Anspruch nimmt, die Inves­ti­ti­on aber spä­ter von einem ein­zel­nen Gesell­schaf­ter in sei­nem Son­der­be­triebs­ver­mö­gen aus­ge­führt wird.
Bei der Finan­zie­rung von Vor­ha­ben durch Crowd­fun­ding sind auch steu­er­li­che Aspek­te zu beach­ten.
Der Koali­ti­ons­ver­trag lie­fert eine Vor­schau auf die Maß­nah­men, die die neu geschlos­se­ne Gro­ße Koali­ti­on im Steu­er­recht plant.
Weil die Inves­ti­ti­ons­zu­la­ge das Betriebs­ver­mö­gen erhöht, kann sie dazu füh­ren, dass bei Bilan­zie­rern der Grenz­be­trag für den Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag über­schrit­ten wird.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat zwei Ver­fas­sungs­be­schwer­den gegen den Zwangs­bei­trag zur IHK abge­wie­sen.
Um noch recht­zei­tig vor der Bun­des­tags­wahl diver­se Ände­run­gen im Steu­er­recht umset­zen zu kön­nen, wur­den die­se in zwei bereits lau­fen­de Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren auf­ge­nom­men, die jetzt abge­schlos­sen sind.