EXIST-Gründerzuschuss führt nicht zu Sonderbetriebseinnahmen

Ein direkt an die Gesellschafter einer GbR gezahlter EXIST-Zuschuss ist keine Sonderbetriebseinnahme.

Exis­tenz­grün­der­zu­schüs­se aus dem EXIST-Pro­gramm, die direkt an die Gesell­schaf­ter einer GbR gezahlt wer­den, sind kei­ne Son­der­be­triebs­ein­nah­men. Das folgt für das Finanz­ge­richt Müns­ter schon aus der Tat­sa­che, dass die Zuschüs­se bei der Gesell­schaft nicht zu einer Gewinn­min­de­rung geführt haben. Außer­dem han­delt es sich nicht um eine Ver­gü­tung durch die Gesell­schaft, weil die Mit­tel von der jewei­li­gen Uni­ver­si­tät gewährt wer­den. Auch eine Zah­lung der Son­der­be­triebs­ein­nah­men von drit­ter Sei­te schließt das Gericht aus, weil kei­ne Ver­an­las­sung durch das Gesell­schafts­ver­hält­nis gege­ben ist.