Personal, Arbeit und Soziales

Die Bun­des­re­gie­rung hat wei­te­re Hilfs­maß­nah­men im Steu­er- und Sozi­al­recht für Betrof­fe­ne der Coro­na-Kri­se beschlos­sen.
Arbeit­ge­ber in beson­ders aus­ge­las­te­ten Bran­chen kön­nen ihren Arbeit­neh­mern Bonus­zah­lun­gen gewäh­ren, die bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­frei sind.
Für Eltern, die auf­grund der Schlie­ßung von Kin­der­gar­ten oder Schu­le ihre Kin­der zu Hau­se betreu­en müs­sen und dadurch einen Ver­dienst­aus­fall haben, gibt es finan­zi­el­le Hil­fe vom Staat.
Pati­en­ten mit Atem­wegs­er­kran­kung kön­nen sich der­zeit vom Arzt auch tele­fo­nisch krank schrei­ben las­sen, um bei Ver­dacht einer Coro­na-Infek­ti­on die Aus­brei­tung des Virus ein­zu­däm­men.
In der Coro­na-Kri­se wird Kurz­ar­bei­ter­geld unter deut­lich erleich­ter­ten Vor­aus­set­zun­gen gezahlt.
Wel­che Regeln bei der Lohn­fort­zah­lung und Heim­ar­beit in der Coro­na-Kri­se gel­ten, hängt von den kon­kre­ten Umstän­den ab.
Bund und Län­der haben vie­le Hilfs­maß­nah­men in die Wege gelei­tet, um die Fol­gen der Coro­na-Kri­se abzu­fe­dern.
Neben der Ver­län­ge­rung bereits bestehen­der Ver­güns­ti­gun­gen im Steu­er­recht gibt es 2020 noch wei­te­re neue Vor­tei­le für Elek­tro­fahr­zeu­ge.
Neben der Erhö­hung des Min­dest­lohns und zahl­rei­cher wei­te­rer Beträ­ge im Steu­er­recht gibt es 2020 vor allem neue Vor­ga­ben für steu­er­freie Sach­be­zü­ge.
Neben stren­ge­ren Vor­ga­ben für elek­tro­ni­sche Kas­sen müs­sen sich 2020 vor allem Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer an vie­le Ände­run­gen bei der Steu­er und Sozi­al­ver­si­che­rung gewöh­nen.