Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Mit dem Infla­ti­ons­aus­gleichs­ge­setz sol­len die mit der kal­ten Pro­gres­si­on ver­bun­de­nen schlei­chen­den Steu­er­erhö­hun­gen gedämpft und Fami­li­en steu­er­lich unter­stützt wer­den.
Ambu­lan­te Pfle­ge- und Betreu­ungs­leis­tun­gen sind auch dann steu­er­lich berück­sich­ti­gungs­fä­hig, wenn sie nicht im eige­nen Haus­halt, son­dern im Haus­halt der betreu­ten Per­son erbracht wer­den.
Allein das unent­schul­dig­te Ver­säum­nis eines Mel­de­ter­mins bei der Agen­tur für Arbeit recht­fer­tigt nicht, dass die Agen­tur die Arbeits­ver­mitt­lung ohne Mit­tei­lung ein­stellt und damit der Anspruch auf Kin­der­geld weg­fällt.
Auch Per­so­nen, die nur vor­über­ge­hend in Deutsch­land leben, erhal­ten eine steu­er­li­che Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer, die Vor­aus­set­zung ist für eine län­ger­fris­ti­ge Tätig­keit oder den Bezug von Kin­der­geld.
Trotz Aus­lau­fens des Soli­dar­pakts II hält das Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg die Fort­gel­tung des Soli für ver­fas­sungs­kon­form.
Mit dem Steu­er­ent­las­tungs­ge­setz 2022 wer­den die meis­ten der steu­er­li­chen Ent­las­tun­gen umge­setzt, die die Regie­rung im Febru­ar in zwei Ent­las­tungs­pa­ke­ten beschlos­sen hat­te.
Müll­ab­fuhr und Abwas­ser­ent­sor­gung durch die Kom­mu­ne erfül­len nicht die Vor­aus­set­zun­gen einer haus­halts­nah­men Dienst­leis­tung.
Trotz ernst­haf­ter Absicht, die Aus­bil­dung bald­mög­lichst fort­zu­set­zen, kann der aus­bil­dungs­be­ding­te Kin­der­geld­an­spruch für ein lang­fris­tig erkrank­tes Kind weg­fal­len.
Die Ampel­ko­ali­ti­on hat ein wei­te­res Ent­las­tungs­pa­ket beschlos­sen, das auch einen Steu­er­ra­batt von 300 Euro für Arbeit­neh­mer und Selbst­stän­di­ge vor­sieht.
Die Ver­gü­tung des Insol­venz­ver­wal­ters im Rah­men einer Pri­vat­in­sol­venz sind nicht als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung steu­er­lich abzieh­bar.