Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Mit dem Steu­er­ent­las­tungs­ge­setz 2022 wer­den die meis­ten der steu­er­li­chen Ent­las­tun­gen umge­setzt, die die Regie­rung im Febru­ar in zwei Ent­las­tungs­pa­ke­ten beschlos­sen hat­te.
Müll­ab­fuhr und Abwas­ser­ent­sor­gung durch die Kom­mu­ne erfül­len nicht die Vor­aus­set­zun­gen einer haus­halts­nah­men Dienst­leis­tung.
Trotz ernst­haf­ter Absicht, die Aus­bil­dung bald­mög­lichst fort­zu­set­zen, kann der aus­bil­dungs­be­ding­te Kin­der­geld­an­spruch für ein lang­fris­tig erkrank­tes Kind weg­fal­len.
Die Ampel­ko­ali­ti­on hat ein wei­te­res Ent­las­tungs­pa­ket beschlos­sen, das auch einen Steu­er­ra­batt von 300 Euro für Arbeit­neh­mer und Selbst­stän­di­ge vor­sieht.
Die Ver­gü­tung des Insol­venz­ver­wal­ters im Rah­men einer Pri­vat­in­sol­venz sind nicht als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung steu­er­lich abzieh­bar.
Der Koali­ti­ons­aus­schuss hat sich vor dem Hin­ter­grund der stark stei­gen­den Prei­se für Ener­gie auf meh­re­re Ent­las­tungs­schrit­te ver­stän­digt, die nun auf den Weg gebracht wer­den.
Zur Ver­ein­fa­chung gewährt der Fis­kus einen Frei­be­trag von 150 Euro, bis zu des­sen Höhe Prä­mi­en­zah­lun­gen und Bonus­leis­tun­gen der Kran­ken­ver­si­che­rung nicht als Bei­trags­rück­erstat­tung gel­ten.
Auch ohne gro­ßes Jah­res­steu­er­ge­setz im letz­ten Jahr hat sich zum Jah­res­wech­sel wie­der eini­ges geän­dert im Steu­er­recht.
Die Schen­kung eines Wirt­schafts­guts an ein Fami­li­en­mit­glied mit dem Ziel, den Spe­ku­la­ti­ons­ge­winn aus einem Ver­kauf zu ver­la­gern, ist kein Gestal­tungs­miss­brauch.
In ihrem Koali­ti­ons­ver­trag hat die Ampel­ko­ali­ti­on vie­le geplan­te Ände­run­gen im Steu­er- und Sozi­al­recht fest­ge­schrie­ben.