Personal, Arbeit und Soziales

Ein Wer­be­miet­ver­trag mit den Arbeit­neh­mern zur Anbrin­gung von bedruck­ten Kenn­zei­chen­hal­tern ohne eigen­stän­di­gen wirt­schaft­li­chem Gehalt führt zu Arbeits­lohn.
Arbeit­ge­ber kön­nen ihren Arbeit­neh­mern jetzt eine steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­freie Infla­ti­ons­aus­gleichs­prä­mie von bis zu 3.000 Euro zah­len.
Die Bun­des­re­gie­rung hat den Regie­rungs­ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2022 ver­ab­schie­det, mit dem auch Tei­le des neu­en Ent­las­tungs­pa­kets im Steu­er­recht umge­setzt wer­den.
Die Bun­des­re­gie­rung hat sich auf ein drit­tes Ent­las­tungs­pa­ket im Gesamt­vo­lu­men von rund 65 Mil­li­ar­den Euro fest­ge­legt.
Neben einer Anhe­bung des Min­dest­lohns auf 12 Euro steigt zum 1. Okto­ber 2022 auch die Mini­job­gren­ze auf 520 Euro.
Ab dem 1. August 2022 müs­sen Arbeit­ge­ber neue Vor­ga­ben für Arbeits­ver­hält­nis­se und Arbeits­ver­trä­ge beach­ten.
Am 1. Juli 2022 greift der zwei­te von drei Erhö­hungs­schrit­ten beim Min­dest­lohn in die­sem Jahr und der Min­dest­lohn steigt von 9,82 Euro auf 10,45 Euro.
Auch Per­so­nen, die nur vor­über­ge­hend in Deutsch­land leben, erhal­ten eine steu­er­li­che Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer, die Vor­aus­set­zung ist für eine län­ger­fris­ti­ge Tätig­keit oder den Bezug von Kin­der­geld.
Bei der Aus­zah­lung von Über­stun­den­ver­gü­tun­gen für mehr als zwölf Mona­te kommt eine Steu­er­ermä­ßi­gung nach der Fünf­tel-Rege­lung in Fra­ge.
Den meis­ten Arbeit­neh­mern soll die EPP durch den Arbeit­ge­ber aus­ge­zahlt wer­den, was aber durch Spe­zi­al­fäl­le und Detail­re­ge­lun­gen nicht immer ganz ein­fach ist.