Insolvenzgeldumlage bleibt 2024 unverändert bei 0,06 %

Die Rücklagen sind ausreichend hoch, um auch 2024 den reduzierten Umlagesatz für die Insolvenzgeldumlage von 0,06 % fortzuführen.

Da die Rück­la­ge für das Insol­venz­geld die durch­schnitt­li­chen jähr­li­chen Auf­wen­dun­gen der vor­her­ge­hen­den fünf Kalen­der­jah­re über­steigt, plant das Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­um auch für das kom­men­de Jahr eine redu­zier­te Insol­venz­geld­um­la­ge. Statt des regu­lä­ren Sat­zes von 0,15 % soll der Umla­ge­satz für 2024 wie schon in die­sem Jahr bei 0,06 % lie­gen.