Sachbezugswerte für 2024

Erneut macht sich die bis vor kurzem hohe Inflation in einem deutlichen Anstieg der Sachbezugswerte bemerkbar.

Der Bun­des­rat hat die neu­en Sach­be­zugs­wer­te für das Jahr 2024 beschlos­sen. Dabei wer­den die Wer­te an die Ent­wick­lung der Ver­brau­cher­prei­se vom Juni 2022 bis Juni 2023 ange­passt. Dabei macht sich die vor­über­ge­hend hohe Infla­ti­on bemerk­bar. Für eine freie Unter­kunft beträgt der Anstieg 4,9 %, bei Mahl­zei­ten sogar stol­ze 8,7 %. Die Sach­be­zugs­wer­te betra­gen in 2023 bun­des­ein­heit­lich

  • für eine freie Unter­kunft monat­lich 278 Euro (2023: 265 Euro) oder täg­lich 9,27 Euro;

  • für unent­gelt­li­che oder ver­bil­lig­te Mahl­zei­ten kalen­der­täg­lich 10,43 Euro (2023: 9,60 Euro), davon ent­fal­len 2,17 Euro auf ein Früh­stück und je 4,13 Euro auf ein Mit­tag- oder Abend­essen. Der monat­li­che Sach­be­zugs­wert beträgt 313 Euro (bis­her 288 Euro; Früh­stück 65 statt 60 Euro, Mit­tag- und Abend­essen 124 statt 114 Euro).