Deutlich höhere Beitragsgrenzen ab 2024 für Gutverdiener

Die höheren Lohnabschlüsse aufgrund der Inflation führen zu deutlich höheren Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung für 2024.

Der sprung­haf­te Anstieg der Infla­ti­on in 2022 hat auch zu höhe­ren Lohn­ab­schlüs­sen geführt. Das wirkt sich nun bei den Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen für 2024 aus. Das Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­um geht für 2022 von einem Lohn­zu­wachs von 4,13 % aus. Für die Kran­ken­ver­si­che­rung wür­de das zu einem Anstieg der Bemes­sungs­gren­ze um 2.250 Euro auf dann 62.100 Euro füh­ren. Die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze, die deut­lich dar­über liegt, wür­de sogar um 2.700 Euro auf dann 69.300 Euro stei­gen. In der Ren­ten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung soll die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze um 3.000 Euro im Wes­ten auf dann 90.300 Euro und im Osten um 4.200 Euro auf 89.400 Euro stei­gen. Über die­se Plä­ne müs­sen noch die Bun­des­re­gie­rung und der Bun­des­rat ent­schei­den.