Selbständige und Unternehmer

Nur in Aus­nah­me­fäl­len erfüllt die Mie­te für einen Mes­se­stand die Vor­aus­set­zun­gen für die gewer­be­steu­er­li­che Hin­zu­rech­nung.
Der Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter hat ange­kün­digt, die der­zeit bis 2021 befris­te­te För­de­rung für Elek­tro-Dienst­wa­gen deut­lich ver­län­gern zu wol­len.
Die bilanz­steu­er­li­che Behand­lung von Min­der- oder Mehr­rück­nah­men von Pfand­gut rich­tet sich künf­tig allein nach den Grund­sät­zen, die der Bun­des­fi­nanz­hof auf­ge­stellt hat.
Die Finanz­ver­wal­tung hat Details zur Zuord­nung regel­mä­ßig wie­der­keh­ren­der Aus­ga­ben klar­ge­stellt.
Mit zusätz­li­chen Rege­lun­gen für Limi­ted-Gesell­schaf­ten und für die Erb­schaft­steu­er ist das Bre­x­it-Steu­er­be­gleit­ge­setz jetzt ver­ab­schie­det wor­den.
Eine Über­tra­gung land­wirt­schaft­li­cher Nutz­flä­chen an die künf­ti­gen Erben kann zu einer unge­woll­ten Betriebs­auf­ga­be mit einer Auf­de­ckung der stil­len Reser­ven füh­ren.
Eine Ände­rung des Wahl­rechts über die ermä­ßig­te Besteue­rung nicht ent­nom­me­ner Gewin­ne ist auch bei einer spä­te­ren Ände­rung der Gewinn­fest­stel­lung nicht mehr mög­lich, wenn der Steu­er­be­scheid des Fol­ge­jah­res bereits bestands­kräf­tig gewor­den ist.
Eine mehr­fa­che Inan­spruch­nah­me der Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung durch Ver­tei­lung der Geschäfts­tä­tig­keit auf meh­re­re unab­hän­gi­ge Gesell­schaf­ten ist nicht mög­lich.
Ein ärzt­li­cher Bereit­schafts­dienst bei Sport­ver­an­stal­tun­gen und Bera­tung zu Gesund­heits­ge­fah­ren im Vor­feld sind umsatz­steu­er­freie Heil­be­hand­lun­gen.
Bei der Erstel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses und der Steu­er­erklä­run­gen für 2018 sind eini­ge Ände­run­gen aus dem letz­ten Jahr zum ers­ten Mal zu beach­ten.