Selbständige und Unternehmer

Gezahl­te Mie­te, die in einen Aktiv­pos­ten für unfer­ti­ge Erzeug­nis­se ein­be­zo­gen wird, unter­liegt nicht der gewer­be­steu­er­li­chen Hin­zu­rech­nung.
Die bis zum 10. Janu­ar gezahl­te Umsatz­steu­er­vor­aus­zah­lung kann bei der Ein­nah­me-Über­schuss-Rech­nung grund­sätz­lich dem Vor­jahr zuge­rech­net wer­den, auch wenn der 10. Janu­ar auf ein Wochen­en­de fällt.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um berei­tet der­zeit eine über­ar­bei­te­te Fas­sung der Buch­füh­rungs­re­geln (GoBD) vor.
Der Bun­des­rat und der Bun­des­tag haben sich mit dem Ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2018 beschäf­tigt und vor der Ver­ab­schie­dung noch eini­ge wei­te­re Ände­run­gen vor­ge­nom­men.
Die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Nord­rhein-West­fa­len hat zur Bilan­zie­rung von Rück­kauf­op­tio­nen und Lea­sing-Rest­wert­mo­del­len im Kfz-Han­del Stel­lung genom­men.
Die Erfas­sung unba­rer Umsät­ze mit EC-Kar­ten im Kas­sen­buch sieht die Finanz­ver­wal­tung als for­mel­len Man­gel, der aber unter gewis­sen Vor­aus­set­zun­gen hin­ge­nom­men wird.
Kon­stant hohe Ein­nah­men der Künst­ler­so­zi­al­kas­se nach ver­stärk­ten Prü­fun­gen füh­ren dazu, dass der Abga­be­satz auch 2019 auf einem unver­än­dert nied­ri­gen Niveau bleibt.
Nur weil ein Fir­men­wa­gen für die Anwen­dung der 1 %-Rege­lung min­des­tens zu 50 % betrieb­lich genutzt wer­den muss, folgt dar­aus kei­ne Beschrän­kung des Werts der pri­va­ten Nut­zung auf maxi­mal 50 % des Gesamt­auf­wands.
Dass durch die gewer­be­steu­er­li­chen Hin­zu­rech­nun­gen auch ertrag­lo­se Betrie­be mit Gewer­be­steu­er belas­tet wer­den kön­nen, ist ver­fas­sungs­kon­form.
Wann und wie forst­wirt­schaft­li­che Flä­chen als Betriebs­ver­mö­gen zäh­len, hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um aus­führ­lich erklärt.