Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Ein­tritts­kar­ten sind steu­e­recht­lich ein Wirt­schafts­gut, bei dem ein Spe­ku­la­ti­ons­ge­winn aus dem Wei­ter­ver­kauf steu­er­pflich­tig ist.
Bonus­zah­lun­gen einer gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se für die Teil­nah­me an kos­ten­pflich­ti­gen Gesund­heits­maß­nah­men sind kei­ne Bei­trags­er­stat­tung, die den Son­der­aus­ga­ben­ab­zug min­dern wür­de.
Mehr Kin­der­geld und eine Anpas­sung steu­er­li­cher Eck­wer­te bedeu­ten vor allem für Fami­li­en eine finan­zi­el­le Ver­bes­se­rung.
Die schon oft ange­reg­te Anhe­bung der Behin­der­ten-Pausch­be­trä­ge wird jetzt umge­setzt und mit wei­te­ren steu­er­li­chen Ver­bes­se­run­gen für Behin­der­te und Pfle­ge­fäl­le kom­bi­niert.
Wenn die Ter­ras­se bereits mit dem Roll­stuhl erreich­bar ist, dann führt die zusätz­li­che Anla­ge eines roll­stuhl­ge­rech­ten Gar­ten­wegs nicht mehr zu einer außer­ge­wöhn­li­chen Belas­tung.
Ein aus­bil­dungs­wil­li­ges Kind, das aber krank­heits­be­dingt kei­ne Aus­bil­dung absol­vie­ren kann, ist beim Kin­der­geld eben­so zu berück­sich­ti­gen.
Eine Ver­sor­gungs­leis­tung, die nicht regel­mä­ßig in der ver­ein­bar­ten Höhe gezahlt wird, ist nicht als Son­der­aus­ga­be steu­er­lich abzieh­bar.
Die Gro­ße Koali­ti­on hat ein umfang­rei­ches Kon­junk­tur­pa­ket mit vie­len Ände­run­gen im Steu­er­recht geschnürt.
Eine ein­heit­li­che Erst­aus­bil­dung kann beim Kin­der­geld­an­spruch auch dann noch vor­lie­gen, wenn das Kind nach dem Ende des ers­ten Aus­bil­dungs­ab­schnitts die Aus­bil­dung anders als geplant fort­setzt.
Für Eltern, die auf­grund der Schlie­ßung von Kin­der­gar­ten oder Schu­le ihre Kin­der zu Hau­se betreu­en müs­sen und dadurch einen Ver­dienst­aus­fall haben, gibt es finan­zi­el­le Hil­fe vom Staat.