Erbschaft und Schenkung

Wenn die Mit­er­ben einer Erben­ge­mein­schaft eine GbR bil­den, kann die­se neben der Erben­ge­mein­schaft bestehen und unab­hän­gig davon steu­er­lich ver­an­lagt wer­den.
Für ein aus­län­di­sches Ver­mächt­nis zuguns­ten eines eben­falls aus­län­di­schen Emp­fän­gers über eine deut­sche Immo­bi­lie fällt kei­ne Erb­schaft­steu­er an.
Im Jah­res­steu­er­ge­setz 2022 sind auch Ände­run­gen im Bewer­tungs­recht ent­hal­ten, die zu einer höhe­ren Erb­schaft­steu­er­be­las­tung für Immo­bi­li­en füh­ren kön­nen.
Die Steu­er­frei­heit für ein geerb­tes Fami­li­en­heim ent­fällt nur dann nicht, wenn das Ende der Selbst­nut­zung inner­halb der Zehn­jah­res­frist auf objek­tiv zwin­gen­den Grün­den basiert.
Die Erb­schaft­steu­er­be­frei­ung für ein Fami­li­en­heim umfasst auch eine angren­zen­de Woh­nung, die mit der bereits selbst genutz­ten Woh­nung ver­bun­den wird.
Eine Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung für Dar­le­hen des Erb­las­sers gehört min­des­tens zum Groß­teil zu den nicht als Nach­lass­ver­bind­lich­keit abzieh­ba­ren Kos­ten der Nach­lass­ver­wal­tung.
Ent­schei­dend für die Anwen­dung erb­schaft­steu­er­li­cher Begüns­ti­gungs­re­ge­lun­gen ist der Inhalt eines Ver­mächt­nis­ses, nicht die tat­säch­li­che Leis­tung durch den Erben zur Erfül­lung des Ver­mächt­nis­ses.
Der Abzugs­be­trag für Betriebs­ver­mö­gen bei der Erb­schaft­steu­er wird für den ers­ten Erwerb inner­halb des Zehn­jah­res­zeit­raums auch dann ver­braucht, wenn er sich nicht aus­wirkt.
Der Groß­teil der Ände­run­gen im Jah­res­steu­er­ge­setz 2020 wirkt sich 2021 aus. Doch es gibt auch eini­ge Ände­run­gen, die rück­wir­kend oder erst mit Ver­zö­ge­rung in Kraft tre­ten.
Bei der erb­schaft­steu­er­li­chen Lohn­sum­men­re­ge­lung wird auch das nicht vom Unter­neh­men selbst getra­ge­ne Kurz­ar­bei­ter­geld als Teil der Lohn­sum­me gewer­tet.