Internet und Telekommunikation

Die Soft­ware Els­ter­For­mu­lar wird ab 2020 von der Finanz­ver­wal­tung nicht mehr mit neu­en Modu­len für Ein­ga­be­for­mu­la­re aus­ge­stat­tet.
Ab 2020 ist der Ein­satz mani­pu­la­ti­ons­si­che­rer Kas­sen per Gesetz ver­bind­lich vor­ge­schrie­ben. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat zu die­sen neu­en Vor­ga­ben vie­le wei­te­re Details gere­gelt.
Neben stren­ge­ren Vor­ga­ben für elek­tro­ni­sche Kas­sen müs­sen sich 2020 vor allem Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer an vie­le Ände­run­gen bei der Steu­er und Sozi­al­ver­si­che­rung gewöh­nen.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat Details zu den neu­en Vor­ga­ben für elek­tro­ni­sche Kas­sen gere­gelt, die ab 2020 gel­ten.
Auch bei einer auto­ma­ti­schen Erfas­sung von Fahr­zei­ten und -stre­cken müs­sen die eben­falls zwin­gen­den Anga­ben zum Zweck der Fahrt zeit­nah ergänzt wer­den.
Die Finanz­ver­wal­tung rudert zurück und will bei deut­schen Unter­neh­men kei­ne Quel­len­steu­er mehr auf Online­wer­bung über aus­län­di­sche Anbie­ter ein­for­dern.
Ein Ein­spruch oder eine Steu­er­erklä­rung über die ELS­TER-Web­site ist nur bei einem erfolg­rei­chen Ver­sand der erfass­ten Daten frist­wah­rend, auch wenn die Web­site dabei nicht immer ein­deu­tig ist.
Die Anfor­de­run­gen an eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de sind aus­drück­lich gesetz­lich gere­gelt, wes­halb bis zu einer Ände­rung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts­ge­set­zes kei­ne Ver­fas­sungs­be­schwer­den per De-Mail mög­lich sind.
Die Soft­ware Els­ter­For­mu­lar wird von der Finanz­ver­wal­tung ab 2020 nicht mehr aktua­li­siert. Als Alter­na­ti­ve steht die ELS­TER-Web­site zur Ver­fü­gung.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat Details zur neu­en Auf­zeich­nungs­pflicht auf elek­tro­ni­schen Markt­plät­zen gere­gelt, ins­be­son­de­re soweit es die Beschei­ni­gung zur steu­er­li­chen Erfas­sung von Unter­neh­men betrifft.