Internet und Telekommunikation

In ihrem Koali­ti­ons­ver­trag hat die Ampel­ko­ali­ti­on vie­le geplan­te Ände­run­gen im Steu­er- und Sozi­al­recht fest­ge­schrie­ben.
Die Abschrei­bungs­dau­er für Hard- und Soft­ware ver­kürzt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um ab 2021 auf 1 Jahr.
Aus der Steu­er­ident­num­mer soll eine uni­ver­sel­le Per­so­nen­kenn­zif­fer für den Daten­aus­tausch zwi­schen allen öffent­li­chen Behör­den wer­den.
Für kon­takt­lo­se Zah­lun­gen mit der giro­card soll das Limit kurz­fris­tig auf 50 Euro ver­dop­pelt wer­den, um in der Coro­na-Kri­se mehr Ein­käu­fe ohne direk­ten Kon­takt abwi­ckeln zu kön­nen.
Die Bun­des­län­der stel­len online Antrags­for­mu­la­re für Sofort­hil­fe und Steu­er­stun­dun­gen sowie wei­te­re Infor­ma­tio­nen bereit.
Die Soft­ware Els­ter­For­mu­lar wird ab 2020 von der Finanz­ver­wal­tung nicht mehr mit neu­en Modu­len für Ein­ga­be­for­mu­la­re aus­ge­stat­tet.
Ab 2020 ist der Ein­satz mani­pu­la­ti­ons­si­che­rer Kas­sen per Gesetz ver­bind­lich vor­ge­schrie­ben. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat zu die­sen neu­en Vor­ga­ben vie­le wei­te­re Details gere­gelt.
Neben stren­ge­ren Vor­ga­ben für elek­tro­ni­sche Kas­sen müs­sen sich 2020 vor allem Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer an vie­le Ände­run­gen bei der Steu­er und Sozi­al­ver­si­che­rung gewöh­nen.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat Details zu den neu­en Vor­ga­ben für elek­tro­ni­sche Kas­sen gere­gelt, die ab 2020 gel­ten.
Auch bei einer auto­ma­ti­schen Erfas­sung von Fahr­zei­ten und -stre­cken müs­sen die eben­falls zwin­gen­den Anga­ben zum Zweck der Fahrt zeit­nah ergänzt wer­den.