Internet und Telekommunikation

Auch bei einer auto­ma­ti­schen Erfas­sung von Fahr­zei­ten und -stre­cken müs­sen die eben­falls zwin­gen­den Anga­ben zum Zweck der Fahrt zeit­nah ergänzt wer­den.
Die Finanz­ver­wal­tung rudert zurück und will bei deut­schen Unter­neh­men kei­ne Quel­len­steu­er mehr auf Online­wer­bung über aus­län­di­sche Anbie­ter ein­for­dern.
Ein Ein­spruch oder eine Steu­er­erklä­rung über die ELS­TER-Web­site ist nur bei einem erfolg­rei­chen Ver­sand der erfass­ten Daten frist­wah­rend, auch wenn die Web­site dabei nicht immer ein­deu­tig ist.
Die Anfor­de­run­gen an eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de sind aus­drück­lich gesetz­lich gere­gelt, wes­halb bis zu einer Ände­rung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts­ge­set­zes kei­ne Ver­fas­sungs­be­schwer­den per De-Mail mög­lich sind.
Die Soft­ware Els­ter­For­mu­lar wird von der Finanz­ver­wal­tung ab 2020 nicht mehr aktua­li­siert. Als Alter­na­ti­ve steht die ELS­TER-Web­site zur Ver­fü­gung.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat Details zur neu­en Auf­zeich­nungs­pflicht auf elek­tro­ni­schen Markt­plät­zen gere­gelt, ins­be­son­de­re soweit es die Beschei­ni­gung zur steu­er­li­chen Erfas­sung von Unter­neh­men betrifft.
Neben Ände­run­gen bei der Umsatz­steu­er müs­sen sich die­ses Jahr ins­be­son­de­re Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer mit neu­en Vor­ga­ben bei der Steu­er und Sozi­al­ver­si­che­rung abfin­den.
Auch wenn der E-Mail eine unter­schrie­be­ne Kla­ge­schrift ange­hängt ist, ist die Erhe­bung einer Kla­ge beim Finanz­ge­richt mit einer E-Mail ohne qua­li­fi­zier­te elek­tro­ni­sche Signa­tur nicht mög­lich.
Das Jah­res­steu­er­ge­setz 2018 sieht Ände­run­gen bei der Umsatz­steu­er, Steu­er­vor­tei­le für Elek­tro-Dienst­wa­gen und eine Neu­re­ge­lung des Ver­lust­ab­zugs bei Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten vor.
Meh­re­re Bun­des­län­der gewäh­ren schon die­ses Jahr zwei Mona­te mehr Zeit für die Abga­be der Steu­er­erklä­rung, wenn die­se digi­tal signiert beim Finanz­amt abge­ge­ben wird.