Steueridentnummer soll zur Bürgernummer werden

Aus der Steueridentnummer soll eine universelle Personenkennziffer für den Datenaustausch zwischen allen öffentlichen Behörden werden.

Als 2007 jedem Bür­ger eine bun­des­ein­heit­li­che Steu­er­ident­num­mer zuge­teilt wur­de, gin­gen die Geg­ner auf die Bar­ri­ka­den, weil sie über kurz oder lang eine Total­über­wa­chung der Bür­ger befürch­te­ten. Nun wird ein gro­ßer Schritt in genau die­se Rich­tung gegan­gen. Im Beschluss der Bun­des­re­gie­rung über das Coro­na-Kon­junk­tur­pa­ket ver­steckt sich näm­lich auch die Absichts­er­klä­rung, aus der Steu­er­ident­num­mer eine ver­wal­tungs­über­grei­fen­de Bür­ger­num­mer zu machen: Um das E-Government vor­an­zu­trei­ben, sol­len die ver­schie­de­nen Behör­den künf­tig Daten über die Bür­ger aus­tau­schen kön­nen und dazu die Steu­er­ident­num­mer als ein­deu­ti­ges Ord­nungs­merk­mal nut­zen. Ein Geset­zes­ent­wurf ist noch im Som­mer geplant.