GmbH-Ratgeber

Muss ein Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer für die Lohn­steu­er auf sei­nen eige­nen Arbeits­lohn haf­ten, dann sind die Zah­lun­gen ans Finanz­amt als Wer­bungs­kos­ten abzieh­bar.
Feh­len­de Anga­ben zur Her­kunft von Bar­geld­be­trä­gen beim Gesell­schaf­ter berech­ti­gen das Finanz­amt auch bei Ver­wen­dung der Mit­tel für eine ver­deck­te Bar­ein­la­ge nicht zu einer Hin­zu­schät­zung bei der Gesell­schaft.
Trotz Aus­lau­fens des Soli­dar­pakts II hält das Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg die Fort­gel­tung des Soli für ver­fas­sungs­kon­form.
Für GmbHs, Genos­sen­schaf­ten, Part­ner­schafts­ge­sell­schaf­ten und UGs läuft am 30. Juni 2022 die Über­gangs­frist zur Ein­tra­gung im Trans­pa­renz­re­gis­ter aus.
Bei einer durch Ent­gelt­um­wand­lung finan­zier­ten Pen­si­ons­zu­sa­ge darf das Finanz­amt kei­ne stren­gen Anfor­de­run­gen an die steu­er­li­che Aner­ken­nung stel­len.
Wenn der Gewinn­an­teil eines Mehr­heits­ge­sell­schaf­ters im Gegen­satz zu den Antei­len der ande­ren Gesell­schaf­tern nicht aus­ge­schüt­tet, son­dern in die Gewinn­rück­la­ge ein­ge­stellt wird, liegt kein Zufluss von Kapi­tal­erträ­gen vor.
Auch ohne gro­ßes Jah­res­steu­er­ge­setz im letz­ten Jahr hat sich zum Jah­res­wech­sel wie­der eini­ges geän­dert im Steu­er­recht.
Gro­ße Spen­den an eine von den Gesell­schaf­tern gegrün­de­te Stif­tung kön­nen eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tun­gen sein.
Damit das Finanz­amt eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung durch ein über­höht ver­zins­tes Gesell­schaf­ter­dar­le­hen unter­stel­len kann, muss es alle zins­re­le­van­ten Fak­to­ren ange­mes­sen berück­sich­ti­gen.
Seit dem 1. August 2021 sind vie­le Unter­neh­men und Ver­ei­ne ver­pflich­tet, sich im Trans­pa­renz­re­gis­ter ein­zu­tra­gen.