GmbH-Ratgeber

Bei einer ver­spä­te­ten Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses darf das Finanz­amt nicht einen fik­ti­ven Zufluss von Tan­tie­men bereits zu dem Zeit­punkt unter­stel­len, zu dem der Jah­res­ab­schluss auf­zu­stel­len gewe­sen wäre.
Ein sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig beschäf­ti­ger Geschäfts­füh­rer hat beim Anspruch auf Kurz­ar­bei­ter­geld kei­ne Son­der­stel­lung, die ihn vom Bezug aus­schlie­ßen wür­de.
Die Finanz­äm­ter gewäh­ren in der Coro­na-Kri­se auf Antrag eine nach­träg­li­che Her­ab­set­zung der Vor­aus­zah­lun­gen für 2019, wenn für 2020 ein rück­trags­fä­hi­ger Ver­lust zu erwar­ten ist.
Bund und Län­der haben vie­le Hilfs­maß­nah­men in die Wege gelei­tet, um die Fol­gen der Coro­na-Kri­se abzu­fe­dern.
Der Staat gewährt Klein­un­ter­neh­men Ein­mal­zah­lun­gen zum Aus­gleich von Ein­nah­me­aus­fäl­len auf­grund der Coro­na-Kri­se.
Ein Gesell­schaf­ter der GmbH kann direkt nicht gegen einen Steu­er­be­scheid Ein­spruch oder Kla­ge erhe­ben, der an die GmbH gerich­tet ist, auch wenn es um einen Fest­stel­lungs­be­scheid zum steu­er­li­chen Ein­la­ge­kon­to geht.
Eine Geschäfts­füh­rer­ver­gü­tung trotz lau­fen­der Leis­tun­gen aus einer Pen­si­ons­zu­sa­ge kann im Aus­nah­me­fall gerecht­fer­tigt sein und ist dann kei­ne ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung.
Der Ver­zicht auf eine For­de­rung gegen­über der GmbH kann zu einem Ver­lust aus Kapi­tal­ver­mö­gen füh­ren, sofern die For­de­rung nicht wert­hal­tig ist.
Die Betei­li­gung an einer GmbH kann not­wen­di­ges Betriebs­ver­mö­gen eines Ein­zel­un­ter­neh­mers sein, wenn die GmbH die Tätig­keit oder den Absatz des Ein­zel­un­ter­neh­mens direkt oder indi­rekt för­dert.
Ab 2021 soll der Soli für rund 90 % der Ein­kom­men­steu­er­zah­ler voll­stän­dig und wei­te­re 6,5 % teil­wei­se weg­fal­len.