Einkommensteuer — Immobilien

Die unent­gelt­li­che Über­las­sung einer Immo­bi­lie an die Eltern oder Schwie­ger­el­tern zählt nicht als Eigen­nut­zung und ver­hin­dert damit nicht, dass ein steu­er­pflich­ti­ger Spe­ku­la­ti­ons­ge­winn ent­ste­hen kann.
Wird von einem gro­ßen, selbst­ge­nutz­ten Wohn­grund­stück ein Teil abge­trennt und ver­kauft, greift die Steu­er­be­frei­ung eines Spe­ku­la­ti­ons­ge­winns für selbst­ge­nutz­te Immo­bi­li­en nicht.
Die ent­gelt­li­che Ablö­sung eines Nieß­brauch­rechts ist kein Ver­äu­ße­rungs­vor­gang, der die Vor­aus­set­zun­gen eines steu­er­pflich­ti­gen pri­va­ten Ver­äu­ße­rungs­ge­schäfts erfül­len wür­de.
Weil die Finanz­äm­ter Ein­sprü­che gegen Grund­steu­er­be­schei­de nicht bear­bei­ten, was Vor­aus­set­zung für eine gericht­li­che Über­prü­fung der neu­en Regeln wäre, unter­stüt­zen der Bund der Steu­er­zah­ler und der Ver­band Haus und Grund Untä­tig­keits­kla­gen gegen die Finanz­äm­ter in meh­re­ren Bun­des­län­dern.
Wer Grund­be­sitz in Schles­wig-Hol­stein hat, kann über das neue Trans­pa­renz­re­gis­ter erfah­ren, wie hoch die Grund­steu­er vor­aus­sicht­lich ab 2025 aus­fällt, wenn sich die Kom­mu­ne an das Ver­spre­chen hält, den neu­en Hebe­satz so zu wäh­len, dass das Steu­er­auf­kom­men nicht steigt.
Der Finanz­aus­schuss des Bun­des­tags hat das Jah­res­steu­er­ge­setz 2024 bera­ten und zahl­rei­che Ände­run­gen am Gesetz­ent­wurf vor­ge­nom­men.
Der vom Bun­des­ka­bi­nett ver­ab­schie­de­te Ent­wurf des Wachs­tums­chan­cen­ge­set­zes ent­hält zusätz­li­che Ver­bes­se­run­gen bei der Abschrei­bung und eini­ge wei­te­re Ände­run­gen.
Kurz nach dem Refe­ren­ten­ent­wurf liegt schon der Regie­rungs­ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2024 vor.
Ob nach­träg­li­che Her­stel­lungs­kos­ten vor­lie­gen, ist anhand der umge­bau­ten Teil­flä­che zu beur­tei­len, soweit sie ein eigen­stän­di­ges Wirt­schafts­gut dastel­len kann.
Auch Mie­ter kön­nen grund­sätz­lich die Steu­er­ermä­ßi­gung für vom Ver­mie­ter oder der Haus­ver­wal­tung ver­an­lass­te haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen oder Hand­wer­k­erleis­tun­gen in Anspruch neh­men.