Klage gegen Untätigkeit der Finanzämter bei Grundsteuer

Weil die Finanzämter Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide nicht bearbeiten, was Voraussetzung für eine gerichtliche Überprüfung der neuen Regeln wäre, unterstützen der Bund der Steuerzahler und der Verband Haus und Grund Untätigkeitsklagen gegen die Finanzämter in mehreren Bundesländern.

Mil­lio­nen Ein­sprü­che gegen Grund­steu­er­wert­be­schei­de wer­den von den Finanz­äm­tern seit über einem hal­ben Jahr nicht bear­bei­tet. Gegen die­se Untä­tig­keit wol­len nun der Bund der Steu­er­zah­ler Deutsch­land (BdSt) und der Eigen­tü­mer­ver­band Haus & Grund Deutsch­land gericht­lich vor­ge­hen. Hin­ter­grund ist, dass die Ver­bän­de erheb­li­che Zwei­fel an der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der neu­en Grund­steu­er­re­geln in eini­gen Bun­des­län­dern haben, ohne einen vom Finanz­amt zurück­ge­wie­se­nen Ein­spruch aber kei­ne Mus­ter­kla­ge gegen die Grund­steu­er beim Finanz­ge­richt bis hoch zum Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt erhe­ben kön­nen. In zunächst vier Mus­ter­fäl­len aus den Län­dern Nord­rhein-West­fa­len, Sach­sen, Ber­lin und Bre­men haben die Ver­bän­de daher eine Untä­tig­keits­kla­ge gegen die jewei­li­gen Finanz­äm­ter unter­stützt.