Einkommensteuer — Ehepartner und Kinder

Wäh­rend der Aus­bil­dung zum Fach­arzt steht in der Regel nicht mehr der Aus­bil­dungs­cha­rak­ter im Vor­der­grund, sodass der Anspruch auf Kin­der­geld in der Regel weg­fällt.
Bun­des­tag und Bun­des­rat haben die Steu­er­ent­las­tun­gen durch das Infla­ti­ons­aus­gleichs­ge­setz deut­lich auf­ge­stockt und das Gesetz Anfang Novem­ber ver­ab­schie­det.
Das gesetz­li­che Abzugs­ver­bot gilt auch für Pro­zess­kos­ten eines Ange­hö­ri­gen, die im Rah­men einer Unter­halts­ver­pflich­tung über­nom­men wer­den.
Die für 2023 geplan­te Anhe­bung des Kin­der­gelds wird kurz vor Ver­ab­schie­dung des Geset­zes fast ver­dop­pelt auf 250 Euro ab dem ers­ten Kind.
Die Bun­des­re­gie­rung hat den Regie­rungs­ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2022 ver­ab­schie­det, mit dem auch Tei­le des neu­en Ent­las­tungs­pa­kets im Steu­er­recht umge­setzt wer­den.
Die Bun­des­re­gie­rung hat sich auf ein drit­tes Ent­las­tungs­pa­ket im Gesamt­vo­lu­men von rund 65 Mil­li­ar­den Euro fest­ge­legt.
Mit dem Infla­ti­ons­aus­gleichs­ge­setz sol­len die mit der kal­ten Pro­gres­si­on ver­bun­de­nen schlei­chen­den Steu­er­erhö­hun­gen gedämpft und Fami­li­en steu­er­lich unter­stützt wer­den.
Ambu­lan­te Pfle­ge- und Betreu­ungs­leis­tun­gen sind auch dann steu­er­lich berück­sich­ti­gungs­fä­hig, wenn sie nicht im eige­nen Haus­halt, son­dern im Haus­halt der betreu­ten Per­son erbracht wer­den.
Allein das unent­schul­dig­te Ver­säum­nis eines Mel­de­ter­mins bei der Agen­tur für Arbeit recht­fer­tigt nicht, dass die Agen­tur die Arbeits­ver­mitt­lung ohne Mit­tei­lung ein­stellt und damit der Anspruch auf Kin­der­geld weg­fällt.
Auch Per­so­nen, die nur vor­über­ge­hend in Deutsch­land leben, erhal­ten eine steu­er­li­che Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer, die Vor­aus­set­zung ist für eine län­ger­fris­ti­ge Tätig­keit oder den Bezug von Kin­der­geld.