Internet und Telekommunikation

Neben Ände­run­gen bei der Umsatz­steu­er müs­sen sich die­ses Jahr ins­be­son­de­re Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer mit neu­en Vor­ga­ben bei der Steu­er und Sozi­al­ver­si­che­rung abfin­den.
Auch wenn der E-Mail eine unter­schrie­be­ne Kla­ge­schrift ange­hängt ist, ist die Erhe­bung einer Kla­ge beim Finanz­ge­richt mit einer E-Mail ohne qua­li­fi­zier­te elek­tro­ni­sche Signa­tur nicht mög­lich.
Das Jah­res­steu­er­ge­setz 2018 sieht Ände­run­gen bei der Umsatz­steu­er, Steu­er­vor­tei­le für Elek­tro-Dienst­wa­gen und eine Neu­re­ge­lung des Ver­lust­ab­zugs bei Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten vor.
Meh­re­re Bun­des­län­der gewäh­ren schon die­ses Jahr zwei Mona­te mehr Zeit für die Abga­be der Steu­er­erklä­rung, wenn die­se digi­tal signiert beim Finanz­amt abge­ge­ben wird.
Weil das elek­tro­ni­sche For­mu­lar für die Kör­per­schaft­steu­er­erklä­rung 2017 erst im Juli ver­füg­bar sein wird, bleibt den Steu­er­zah­lern die­ses Jahr bis Ende August Zeit, die Kör­per­schaft­steu­er­erklä­rung abzu­ge­ben.
Auch die Finanz­ver­wal­tung muss den Vor­ga­ben der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung fol­gen und ver­öf­fent­licht ein Merk­blatt mit Hin­wei­sen für Steu­er­zah­ler.
Die Wirt­schafts- und Finanz­mi­nis­ter der EU haben sich auf neue Vor­ga­ben bei der Umsatz­steu­er für Online-Händ­ler ver­stän­digt, die bis 2021 in Kraft tre­ten sol­len.
Die EU-Kom­mis­si­on hilft Unter­neh­men mit einem Fra­ge-Ant­wort-Kata­log bei der Vor­be­rei­tung auf das neue Daten­schutz­recht, das ab dem 25. Mai 2018 EU-weit in Kraft tre­ten soll.
Aus Trans­ak­tio­nen und Spe­ku­la­tio­nen mit vir­tu­el­len Wäh­run­gen erge­ben sich auch steu­er­li­che Fol­gen, zu denen sich jetzt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um geäu­ßert hat.
Bei der Finan­zie­rung von Vor­ha­ben durch Crowd­fun­ding sind auch steu­er­li­che Aspek­te zu beach­ten.