GmbH-Ratgeber

Das Jah­res­steu­er­ge­setz 2018 sieht Ände­run­gen bei der Umsatz­steu­er, Steu­er­vor­tei­le für Elek­tro-Dienst­wa­gen und eine Neu­re­ge­lung des Ver­lust­ab­zugs bei Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten vor.
Erfül­len alle Erwer­ber aus einer Erwer­ber­grup­pe die Vor­aus­set­zun­gen der Kon­zern­klau­sel, gilt eben­falls eine Aus­nah­me von der Ver­lust­ab­zugs­be­schrän­kung nach der Über­tra­gung von Gesell­schafts­an­tei­len.
Gut­schrif­ten auf dem Wert­gut­ha­ben­kon­to eines Fremd-Geschäfts­füh­rers sind kein unmit­tel­bar steu­er­pflich­ti­ger Arbeits­lohn.
Das Finanz­ge­richt Ham­burg hält die Ver­lust­ab­zugs­be­schrän­kung nach dem Ver­kauf von GmbH-Antei­len für so offen­sicht­lich ver­fas­sungs­wid­rig, dass es Aus­set­zung der Voll­zie­hung gewährt.
Weil das elek­tro­ni­sche For­mu­lar für die Kör­per­schaft­steu­er­erklä­rung 2017 erst im Juli ver­füg­bar sein wird, bleibt den Steu­er­zah­lern die­ses Jahr bis Ende August Zeit, die Kör­per­schaft­steu­er­erklä­rung abzu­ge­ben.
Eine über­höh­te Zah­lung an dem Gesell­schaf­ter nahe­ste­hen­de Per­so­nen kann eine Schen­kung durch den Gesell­schaf­ter sein.
Das Finanz­amt kann nicht die Toch­ter einer Organ­ge­sell­schaft für Steu­er­schul­den der Organ­mut­ter in Haf­tung neh­men.
Zum Weg­fall des Ver­lust­vor­trags nach der Über­tra­gung von Antei­len an einer Kör­per­schaft gab es seit 2016 neben einer Geset­zes­än­de­rung meh­re­re Gerichts­ent­schei­dun­gen und eine neue Ver­wal­tungs­an­wei­sung.
Die Schach­tel­stra­fe beim Ver­kauf von Antei­len an einer Kapi­tal­ge­sell­schaft durch eine ande­re Kapi­tal­ge­sell­schaft setzt vor­aus, dass die ver­kau­fen­de Gesell­schaft eine inlän­di­sche Betriebs­stät­te hat.
Bei der Schen­kung eines GmbH-Anteils an einen Freund ist auch bei einer lang­jäh­ri­gen Freund­schaft nicht auto­ma­tisch eine unent­gelt­li­che Über­tra­gung anzu­neh­men.