Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Weil der Grund­ren­ten­zu­schlag erst nach­träg­lich steu­er­frei gestellt wor­den ist, wird er in vie­len Steu­er­be­schei­den für 2021 und 2022 noch als steu­er­pflich­tig behan­delt.
Die im Kran­ken­geld ent­hal­te­nen Pflicht­bei­trä­ge zur gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung, die beim Pro­gres­si­ons­vor­be­halt eben­falls berück­sich­tigt wer­den, sind steu­er­lich nicht abzieh­bar.
Mit einem umfang­rei­chen Steu­er­än­de­rungs­ge­setz, das vor allem Erleich­te­run­gen und Ver­ein­fa­chun­gen ent­hält, will die Bun­des­re­gie­rung neue Wachs­tums­im­pul­se für die deut­sche Wirt­schaft set­zen.
Die dies­jäh­ri­ge Ren­ten­an­pas­sung fällt zwar deut­lich höher aus als in den Vor­jah­ren, liegt aber unter der aktu­el­len Infla­ti­ons­ra­te.
Auch in die­sem Som­mer wer­den die Ren­ten wie­der sehr deut­lich stei­gen, sodass wei­te­re Rent­ner erst­mals zur Abga­be einer Steu­er­erklä­rung ver­pflich­tet sein wer­den.
Bonus­zin­sen aus einem Bau­spar­ver­trag unter­lie­gen erst mit dem Zufluss der Abgel­tung- oder Ein­kom­men­steu­er und damit in der Regel erst bei Aus­zah­lung des Bau­spar­gut­ha­bens.
Kryp­towäh­run­gen gehö­ren zu den ande­ren Wirt­schafts­gü­tern, bei denen Spe­ku­la­ti­ons­ge­win­ne im ers­ten Jahr nach der Anschaf­fung steu­er­pflich­tig sind.
Eine Steu­er­be­frei­ung für vie­le Solar­an­la­gen, Ände­run­gen bei der Rech­nungs­ab­gren­zung und wei­te­re Ände­run­gen durch das Jah­res­steu­er­ge­setz gel­ten bereits rück­wir­kend.
Steu­er­zah­ler kön­nen sich 2023 vor allem über höhe­re Frei­be­trä­ge und eine Ver­bes­se­rung der Home Office-Pau­scha­le freu­en.
Vie­le Rent­ner erhal­ten zum 1. Dezem­ber 2022 eben­falls eine Ener­gie­preis­pau­scha­le von 300 Euro aus­ge­zahlt.