Verfassungsbeschwerde zur Doppelbesteuerung von Renten erfolglos

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden zur Doppelbesteuerung von Leibrenten nicht zur Entscheidung angenommen.

Mit Urtei­len in meh­re­ren viel beach­te­ten Ver­fah­ren hat der Bun­des­fi­nanz­hof 2021 dar­über ent­schie­den, wann eine Dop­pel­be­steue­rung von Ren­ten vor­liegt und dazu ein ent­spre­chen­des Berech­nungs­sche­ma ent­wi­ckelt. Gegen die­se Ent­schei­dung haben zwei der dama­li­gen Klä­ger Ver­fas­sungs­be­schwer­de erho­ben. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat die­se Beschwer­den nun aber nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men, weil sie sei­ner Mei­nung nach nicht sub­stan­ti­iert genug waren. Das Ver­fas­sungs­ge­richt hat dabei aber beson­ders hohe Maß­stä­be an die Begrün­dung der Ver­fas­sungs­be­schwer­den gestellt und damit der All­ge­mein­heit letzt­lich einen Bären­dienst erwie­sen, weil nun wei­ter über eine ver­meint­li­che oder tat­säch­li­che Dop­pel­be­steue­rung von Leib­ren­ten gestrit­ten wer­den kann.