Prozess- und Verzugszinsen sind steuerpflichtige Einnahmen

Zinsen, die ein Verfahrensgegner in einem juristischen Verfahren zu zahlen hat, gehören in der Regel zu den steuerpflichtigen Einnahmen und sind kein steuerfreier Schadensersatz.

Pro­zess- und Ver­zugs­zin­sen, die zwi­schen den Betei­lig­ten eines juris­ti­schen Ver­fah­rens abge­wi­ckelt wer­den, füh­ren zu steu­er­pflich­ti­gen Kapi­tal­erträ­gen. Die­se Kapi­tal­erträ­ge müs­sen daher vom Emp­fän­ger in der Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung ange­ge­ben wer­den. Dar­auf weist das Thü­rin­ger Finanz­mi­nis­te­ri­um hin. Die Zin­sen sind in der Anla­ge KAP zu erfas­sen, soweit sie nicht mit ande­ren Ein­kunfts­ar­ten in Ver­bin­dung ste­hen und die­sen zuzu­ord­nen sind (z.B. bei gewerb­li­chen Ein­künf­ten oder Ver­mie­tungs­ein­künf­ten).