Amtsveranlagung für Rentner

Bevor die Amtsveranlagung für Rentner auf weitere Bundesländer ausgedehnt wird, fordert der Steuerberaterverband Änderungen, die eine rechtliche Benachteiligung der Rentner verhindern.

Weil die Ren­ten­ver­si­che­rungs­trä­ger die Ren­ten­be­zü­ge an die Finanz­äm­ter über­mit­teln müs­sen, bie­tet Meck­len­burg-Vor­pom­mern seit 2017 eine neue Ver­fah­rens­wei­se für die Steu­er­erklä­rung von Rent­nern an. Bei die­ser Amts­ver­an­la­gung reicht es aus, wenn der betrof­fe­ne Steu­er­zah­ler eine Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung unter­schreibt und bestä­tigt, dass er nur Ren­ten­ein­künf­te erzielt. Es ist wahr­schein­lich, dass sich ande­re Bun­des­län­der bald die­sem Ver­fah­ren anschlie­ßen. Der Deut­sche Steu­er­be­ra­ter­ver­band warnt aller­dings, dass das Ver­fah­ren recht­li­che Nach­tei­le für die Rent­ner nach sich zie­hen kann und for­dert eine hin­rei­chen­de Auf­klä­rung der Steu­er­zah­ler sowie eine bes­se­re Ein­bet­tung in die bestehen­den ver­fah­rens­recht­li­chen Grund­sät­ze der Abga­ben­ord­nung.