Erleichterungen für Leistungen zur Flüchtlingshilfe verlängert

Die Finanzverwaltung hat ihre Billigkeitsmaßnahmen für Leistungen zur Flüchtlingshilfe durch gemeinnützige Einrichtungen bis Ende 2021 verlängert.

Für die Jah­re 2014 bis 2018 hat die Finanz­ver­wal­tung umsatz­steu­er­li­che und gemein­nüt­zig­keits­recht­li­che Bil­lig­keits­maß­nah­men für Leis­tun­gen gewährt, die von gemein­nüt­zi­gen Ein­rich­tun­gen im Rah­men der Flücht­lings­hil­fe erbracht wer­den. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat nun in Abspra­che mit den Län­dern die Bil­lig­keits­maß­nah­men bis ein­schließ­lich dem Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2021 ver­län­gert.