Umsatzsteuerpflicht von platzierungsabhängigen Preisgeldern

Ein Antrittsgeld oder platzierungsunabhängiges Preisgeld bei einem Wettbewerb ist ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt.

Die Teil­nah­me an einem Wett­be­werb ist nur dann eine umsatz­steu­er­pflich­ti­ge Dienst­leis­tung gegen Ent­gelt, wenn der Ver­an­stal­ter eine von der Plat­zie­rung unab­hän­gi­ge Ver­gü­tung zahlt (z.B. Antritts­geld oder plat­zie­rungs­un­ab­hän­gi­ges Preis­geld). Eine Staf­fe­lung des Preis­gelds oder der Ver­gü­tung ist also steu­er­lich unschäd­lich, da plat­zie­rungs­ab­hän­gi­ge Preis­gel­der kein Ent­gelt für die Teil­nah­me am Wett­be­werb dar­stel­len, weil sie nicht für die Teil­nah­me gezahlt wer­den, son­dern für die Erzie­lung eines bestimm­ten Wett­be­werbs­er­geb­nis­ses. Mit die­ser Rege­lung hat der Fis­kus die Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs in den Umsatz­steu­er-Anwen­dungs­er­lass über­nom­men.