Kurzarbeitergeld auch für angestellten Geschäftsführer
Ein sozialversicherungspflichtig beschäftiger Geschäftsführer hat beim Anspruch auf Kurzarbeitergeld keine Sonderstellung, die ihn vom Bezug ausschließen würde.
Auch für den angestellten Geschäftsführer einer GmbH oder haftungsbeschränkten Unternehmensgesellschaft besteht Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Das Sozialgericht Speyer hat damit der Arbeitsagentur widersprochen, die dem Geschäftsführer kein Kurzarbeitergeld gewähren wollte, weil er die Geschicke des Unternehmens leite und es seine Aufgabe sei, neue Kunden zu finden und Kurzarbeit zu vermeiden. Ohne Kurzarbeitergeld stehe nach Meinung des Gerichts zu befürchten, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Geschäftsführer gelöst werden müsste und damit Arbeitslosigkeit eintritt. Dies widerspräche der gesetzlichen Intention, nämlich möglichst viele Arbeitnehmer durch die Gewährung von Kurzarbeitergeld in einem Beschäftigungsverhältnis zu halten.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Pläne zur Abschaffung der Steuerklassen III und V noch offen
- Verspätete Pauschalversteuerung kann zu Beitragspflicht führen
- Erfassung von Gutscheinen bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Investitionsabzugsbeträge bei steuerbefreiten Solaranlagen
- Anhebung der Schwellenwerte für die Betriebsgrößenklassen
- Erweiterte Kürzung bei einer Betriebsverpachtung
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Voraussetzungen für Option zum Teileinkünfteverfahren
- Datenaustausch zu Auslandskonten ist verfassungsgemäß
- Entwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV