Arbeit in der Werkstatt ist keine Handwerkerleistung

Bei Handwerkerleistungen, die teilweise in der Werkstatt des Handwerkers ausgeführt werden, ist nur der Lohnkostenanteil für die Arbeit im Haushalt vor Ort steuerbegünstigt.

Soweit Arbei­ten in der Werk­statt eines Hand­wer­kers erbracht wer­den, sind die dar­auf ent­fal­len­den Lohn­kos­ten nicht als Hand­wer­k­erleis­tun­gen steu­er­lich begüns­tigt. In der Werk­statt des Hand­wer­kers erbrach­te Leis­tung wer­den zwar für den Haus­halt aber nicht im Haus­halt des Steu­er­zah­lers erbracht, meint der Bun­des­fi­nanz­hof, und ließ des­halb den Lohn­kos­ten­an­teil für die Arbeit in der Werk­statt nicht für den Steu­er­bo­nus gel­ten. Im Streit­fall ging es um ein Hof­tor, das aus­ge­baut, in der Werk­statt des Schrei­ners in Stand gesetzt und dann wie­der vor Ort ein­ge­baut wur­de.