Zugangsvermutung entfällt bei zustellungsfreien Tagen

Erfolgt an mehreren aufeinanderfolgenden Werktagen planmäßig keine Zustellung, dann entfällt auch die Zugangsvermutung für Steuerbescheide innerhalb einer Drei-Tages-Frist.

Die Zugangs­ver­mu­tung, nach der ein Steu­er­be­scheid am drit­ten Tag nach Auf­ga­be zur Post als dem Emp­fän­ger zuge­gan­gen gilt, ent­fällt, wenn inner­halb der Drei-Tages-Frist an einem Werk­tag regel­mä­ßig kei­ne Post­zu­stel­lung durch den Post­dienst­leis­ter statt­fin­det. Das Finanz­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg hat­te im Streit­fall vom Post­dienst­leis­ter erfah­ren, dass für die Woh­nung der Klä­ge­rin die Post regel­mä­ßig nicht an allen Werk­ta­gen zuge­stellt wur­de. Die­ser Fall unter­schei­det sich laut dem Urteil von der immer wie­der für alle Steu­er­zah­ler glei­cher­ma­ßen ein­tre­ten­den Kon­stel­la­ti­on, dass die Zustel­lung an ein­zel­nen Tagen wegen eines Fei­er­tags oder Krank­heit des Zustel­lers aus­fällt. Sol­che Ereig­nis­se erschüt­tern die Zugangs­ver­mu­tung nicht. Wenn aber inner­halb der Drei-Tages-Frist plan­mä­ßig an zwei auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen kei­ne Zustel­lung erfolgt, kön­ne die Zugangs­ver­mu­tung nicht mehr auf­recht­erhal­ten wer­den.