Frist für Schlussabrechnung zu den Corona-Hilfen verlängert

Die Frist für die Übermittlung der Schlussabrechnung zu den Corona-Hilfen ist kurzfristig um zwei Monate bis zum 31. August 2023 verlängert worden.

Eigent­lich wäre die Frist für die Über­mitt­lung der Schluss­ab­rech­nung zu den Coro­na-Hil­fen zum 30. Juni 2023 abge­lau­fen. Weil das Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um der­zeit aber ein erhöh­tes Auf­kom­men an Anträ­gen auf eine Frist­ver­län­ge­rung ver­zeich­net, hat man sich kurz­fris­tig zu einer all­ge­mei­nen Frist­ver­län­ge­rung bis zum 31. August 2023 ent­schie­den. Bis zu die­sem Ter­min kön­nen nun die Schluss­ab­rech­nun­gen der Coro­na-Wirt­schafts­hil­fen durch die prü­fen­den Drit­ten ein­ge­reicht oder im Ein­zel­fall ein Antrag auf eine wei­te­re Frist­ver­län­ge­rung bis maxi­mal zum 31. Dezem­ber 2023 gestellt wer­den.