Ermäßigter Steuersatz für die Gastronomie steht auf der Kippe

Bei Beratungen im Bundestag hat die Regierungskoalition einen Antrag abgelehnt, den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie schon jetzt bis Ende 2024 zu verlängern.

Nach der­zei­ti­gem Stand gilt der ermä­ßig­te Steu­er­satz für Spei­sen in der Gas­tro­no­mie noch bis zum 31. Dezem­ber 2023. Bei einer Debat­te im Finanz­aus­schuss des Bun­des­tags wur­de eine Fort­füh­rung der Rege­lung über das Jah­res­en­de hin­aus von der Regie­rungs­ko­ali­ti­on aber vor­erst abge­lehnt. Als Begrün­dung nann­te die Koali­ti­on ins­be­son­de­re die Fol­gen für den Bun­des­haus­halt und die ange­spann­te Haus­halts­si­tua­ti­on. Eine Fort­füh­rung der Steu­er­ermä­ßi­gung wür­de den Bun­des­haus­halt mit 3,3 Mil­li­ar­den Euro belas­ten. Zugleich habe sich die Situa­ti­on in der Gas­tro­no­mie deut­lich ver­bes­sert, wie eine jüngs­te Umfra­ge des Bran­chen­ver­ban­des Degoha zei­ge. Das letz­te Wort ist in die­ser Sache jedoch noch nicht gespro­chen, denn eine Fort­füh­rung der Rege­lung wür­de sowie­so erst im Zuge der Haus­halts­be­ra­tun­gen dis­ku­tiert wer­den.