Mindestlohn soll 2024 auf 12,41 Euro steigen

Erstmals fällt der Vorschlag der Mindestlohnkommission zur Anhebung des Mindestlohns in den Jahren 2024 und 2025 nicht einstimmig aus.

Im Juni hat die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on ihren Vor­schlag für die künf­ti­ge Höhe des Min­dest­lohns vor­ge­legt. Danach soll die Lohn­un­ter­gren­ze ab Janu­ar 2024 von der­zeit 12,00 Euro auf 12,41 Euro stei­gen. Ein Jahr spä­ter ist eine wei­te­re Anhe­bung auf dann 12,82 Euro vor­ge­se­hen. Die Unab­hän­gi­ge Min­dest­lohn­kom­mis­si­on berät alle zwei Jah­re, um der Bun­des­re­gie­rung die Anpas­sung der Lohn­un­ter­gren­ze vor­zu­schla­gen, aller­dings hat­te die Bun­des­re­gie­rung im Herbst 2022 statt­des­sen den Min­dest­lohn aus­nahms­wei­se per Gesetz von 10,45 Euro auf 12,00 Euro pro Stun­de ange­ho­ben.

Bei der nächs­ten Anhe­bung soll wie­der der Vor­schlag der Min­dest­lohn­kom­mis­si­on zur Anwen­dung kom­men. Der aktu­el­le Vor­schlag wur­de erst­mals seit der Ein­füh­rung des Min­dest­lohns im Jahr 2015 nicht ein­stim­mig beschlos­sen, weil sich die Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter einen deut­lich höhe­ren Anstieg gewünscht hat­ten.