Frist für Schlussabrechnung zu Corona-Hilfen erneut verlängert

Weil es immer noch mehr ausstehende Schlussabrechnungen als erwartet gibt, wurde die Frist für die Schlussabrechnungen zu den diversen Corona-Hilfen noch einmal um zwei Monate verlängert.

Ursprüng­lich wäre die Frist für die Über­mitt­lung der Schluss­ab­rech­nung zu den Coro­na-Hil­fen zum 30. Juni 2023 abge­lau­fen, wur­de aber zunächst für alle noch nicht ein­ge­reich­ten Abrech­nun­gen bis zum 31. August 2023 ver­län­gert. Nun hat das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um die all­ge­mei­ne Abga­be­frist erneut ver­län­gert, und zwar um zwei Mona­te bis zum 31. Okto­ber 2023. Bis zu die­sem Ter­min kön­nen nun die Schluss­ab­rech­nun­gen der Coro­na-Wirt­schafts­hil­fen durch die prü­fen­den Drit­ten ein­ge­reicht oder im Ein­zel­fall ein Antrag auf eine wei­te­re Frist­ver­län­ge­rung gestellt wer­den.

Die Frist wird jetzt maxi­mal bis zum 31. März 2024 ver­län­gert. Sofern bereits eine Frist­ver­län­ge­rung bis zum 31. Dezem­ber 2023 geneh­migt wur­de, wird die­se nun auto­ma­tisch bis zum 31. März 2024 ver­län­gert. Die neu­en Fris­ten gel­ten für die Über­brü­ckungs­hil­fe I bis IV sowie die Novem­ber-/De­zem­ber­hil­fe. Für die Neu­start­hil­fe ist das Schluss­ab­rech­nungs­ver­fah­ren schon län­ger abge­schlos­sen.