SV-Meldeportal ersetzt sv.net

Ab 2024 ersetzen die Sozialversicherungsträger das bisherige sv.net durch eine neue, kostenpflichtige Webanwendung unter dem Namen »SV-Meldeportal«.

Die Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger haben eine neue Web­an­wen­dung ent­wi­ckelt, die das von vie­len Arbeit­ge­bern genutz­te sv.net erset­zen soll. Die­ses SV-Mel­de­por­tal wird am 4. Okto­ber 2023 frei­ge­schal­tet und steht den Nut­zern in den Jah­ren 2023 und 2024 noch kos­ten­los zur Ver­fü­gung, sofern sich die Arbeit­ge­ber oder deren Auf­trag­neh­mer bis zum 31. März 2024 als Nut­zer regis­trie­ren. Danach kos­tet die Nut­zung 36 Euro für eine oder 99 Euro für meh­re­re Betriebs­num­mern. In einer Über­gangs­zeit bis zum 31. Dezem­ber 2023 kann das Vor­läu­fer­pro­dukt sv.net unein­ge­schränkt auch wei­ter­hin genutzt wer­den. Das neue SV-Mel­de­por­tal ist unter der Web­adres­se www.sv-meldeportal.de zu errei­chen. Für die Anmel­dung ist ein Zer­ti­fi­kat not­wen­dig, für das sich Nut­zer auf der neu­en Web­site mein-unternehmenskonto.de regis­trie­ren müs­sen. Ins­be­son­de­re Arbeit­ge­ber, die bis­her regel­mä­ßig über sv.net eine A1-Beschei­ni­gung bean­tragt haben, soll­ten sich um eine schnel­le Regis­trie­rung küm­mern.