Zahlungen des Arbeitnehmers für Stellplatz beim Arbeitgeber

Mietet der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einen Stellplatz für den Dienstwagen an, mindert die Miete den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung des Dienstwagens.

Zah­lun­gen des Arbeit­neh­mers für einen Stell­platz, den die­ser vom Arbeit­ge­ber ange­mie­tet hat, min­dern den geld­wer­ten Vor­teil für die Dienst­wa­gen­nut­zung. Das Finanz­ge­richt Köln ent­schied im Fall einer Fir­ma, die ihren Arbeit­neh­mern anbie­tet, einen Stell­platz in der Nähe der Tätig­keits­stät­te anzu­mie­ten, dass die Stell­platz­mie­te schon auf der Ein­nah­me­sei­te den Vor­teil aus der Fir­men­wa­gen­über­las­sung min­dert. Die­se Min­de­rung ist unab­hän­gig davon, ob die Mie­te für den Stell­platz frei­wil­lig geleis­tet wird oder zur Erfül­lung einer arbeits­ver­trag­li­chen Klau­sel oder zur Nut­zung des Fahr­zeugs erfor­der­lich ist. Das Finanz­amt hat aller­dings Revi­si­on gegen die Ent­schei­dung des Finanz­ge­richts ein­ge­legt.