Wachstumschancengesetz landet im Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat hat das Wachstumschancengesetz mit großer Mehrheit an den Vermittlungsausschuss verwiesen, um noch einige wesentliche Änderungen zu erreichen.

Das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz ent­hält vie­le Steu­er­erleich­te­run­gen vor allem für Unter­neh­men, mit denen die Bun­des­re­gie­rung die Kon­junk­tur ankur­beln will. Wäh­rend die Län­der dem Ziel bei­pflich­ten, sind ihnen die Ände­run­gen durch das Gesetz aber zu teu­er. Mit dem Vor­wurf, es wer­de Geld nach dem Gieß­kan­nen­prin­zip ver­teilt, hat der Bun­des­rat in sei­ner Sit­zung am 24. Novem­ber 2023 das Gesetz in den Ver­mitt­lungs­aus­schuss ver­wie­sen.

Dort wol­len die Län­der eini­ge der teu­re­ren Ände­run­gen abschwä­chen oder aus dem Gesetz her­aus­ver­han­deln. Ganz oben auf der Lis­te der Län­der steht dabei die Wie­der­ein­füh­rung der degres­si­ven Abschrei­bung, die den Län­dern in der der­zeit geplan­ten Form zu groß­zü­gig aus­ge­stal­tet ist. Der Bun­des­rat hat­te die Bera­tung des Geset­zes auf die Novem­ber­sit­zung vor­ge­zo­gen, damit ein Ver­mitt­lungs­ver­fah­ren nach Mög­lich­keit noch in die­sem Jahr abge­schlos­sen und das Gesetz wie geplant noch vor dem Jah­res­wech­sel ver­ab­schie­det wer­den kann.